Masken- und Testpflicht

Ab dem 1. November gilt:

Künftig müssen Schülerinnen und Schüler im Unterricht auf ihren Sitzplätzen keine Maske mehr tragen. Auf den Laufwegen innerhalb des Schulgebäudes bleibt die Maskenpflicht jedoch weiterhin bestehen. Keine Änderungen gibt es bei der Testpflicht: So sollen nicht-geimpfte und nicht-genesene Schülerinnen und Schüler weiterhin zweimal pro Woche auf eine Corona-Infektion getestet werden. Sollte es in einer Lerngruppe zu einem Infektionsfall kommen, müssen sich die Kinder für einen Zeitraum von fünf Tagen täglich selbst testen und auch wieder Masken im Unterricht tragen.

Testpflicht an Schulen

Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Beschäftigte – ausgenommen geimpfte und genesene Personen – müssen zweimal wöchentlich einen Test an der Schule durchführen oder ein negatives Testergebnis nachweisen, das nicht älter als drei Tage sein darf. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die Schule betreten werden darf. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Sie erhalten stattdessen ein eingeschränktes Angebot im Distanzlernen, in etwa vergleichbar dem Angebot im Wechselunterricht.

Die Testpflicht gilt zunächst auch weiterhin.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_schule.html#doca55bf383-344d-45aa-a1c4-3dfc310b6f75bodyText1

Juniorwahl 2021: Sventana-Schülerschaft hat gewählt

In der vorletzten Septemberwoche 2021 wurde an unserer Schule im Rahmen der Juniorwahl gewählt. Insgesamt 100 von 141 teilnehmenden Schüler/-innen des 8.-10. Jahrgangs gaben ihre Stimme ab – 70,9 % Wahlbeteiligung. Der Wahlzettel entsprach dem Original der Bundestagswahl des Wahlkreises Segeberg – Stormarn-Mitte.

Die Auszählung der Stimmen erfolgte durch Schüler/-innen des 10. Jahrgangs sowie Frau Petersen. Gero Storjohann (CDU) erzielte mit 23,6 % die meisten Erststimmen, gefolgt von Bengt Bergt (SPD, 22,5 %) und Jan Schupp (FDP, 21,3%).

Die Auszählung der Zweitstimmen ergab folgende Verteilung:

Bundesweit sind über 4.400 Schulen an der Juniorwahl beteiligt:  https://www.juniorwahl.de/juniorwahl-btw-2021.html

Politiker in der Schule

Damit sich unser Schüler/-innen einmal selbst ein Bild von den Positionen unterschiedlicher Parteien machen konnten, waren am 14. September junge Politiker aller im Bundestag vertretener Parteien geladen. Zur Podiumsdiskussion kamen Tristan Jadzweski (CDU), Max Mordhorst (FDP), Marlene-Langholz-Kaiser (Grüne), Max Reimers (Linke) und Philippa Petersen (SPD).

Bild: Sventana-Schule Bornhöved

Die Schüler Raphael (9. Klasse) und Kevin (10.) moderierten die 90-minütige Diskussion, in der zunächst die Politiker zu unterschiedlichen politischen Fragen ihre jeweiligen Positionen erklärten. Als später die 9.- und 10.-Klässler aus dem Publikum in die Diskussion einstiegen wurde es lebhaft im positiven Sinne. Besonders die Positionen zum Tempolimit wurde von den Schüler/-innen lebhaft diskutiert. Zum Abschluss mussten sich die Parteivertreter auch noch einmal kurz fassen: Sie mussten den Daumen heben oder senken zu Raphaels schneller Fragerunde. Wir sagen zur Veranstaltung, den Moderatoren und den Zuhörer/-innen: Daumen hoch!

Maskenpflicht an Schulen

Es bleibt zunächst bis zu den Herbstferien (4. bis 16. Oktober) und auch für die ersten zwei Wochen danach bei der Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in den Innenräumen der Schule zu tragen. Das gilt auch bei schulischen Veranstaltungen auf dem Gelände von Schule und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes. Aber: Auf dem Schulhof und im Freien auf dem Gelände der Schule müssen die Schülerinnen und Schüler keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr tragen.

Die Regelungen im Detail mehr lesen

AKTUELL (23. September): Ende Oktober – nach einer Rückkehrphase aus den Herbstferien – soll die Pflicht, Masken an Schulen zu tragen, auslaufen. Ministerin Prien: „Die gute Coronalage in Schleswig-Holstein und die Impffortschritte bei Erwachsenen und Jugendlichen erfordern eine neue Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Hygienemaßnahme. “ Nach den Herbstferien solle entschieden werden, wie das Auslaufen der Maskenpflicht aussehen werde. „Ich kann mir vorstellen, dass die Maskenpflicht in den Klassenräumen am Sitzplatz aufgehoben werden kann, während sie aber auf den Gemeinflächen in Innenräumen weiterhin bestehen bleibt.“

Testpflicht an Schulen

Die Testpflicht gilt zunächst auch weiterhin.

Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Beschäftigte – ausgenommen geimpfte und genesene Personen – müssen zweimal wöchentlich einen Test an der Schule durchführen oder ein negatives Testergebnis nachweisen, das nicht älter als drei Tage sein darf. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die Schule betreten werden darf.

Elternbrief Herbst 21

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,                                                     

schwungvoll sind wir alle in das neue Schuljahr gestartet und freuen uns, dass wir auf dem Schulhof keine Masken mehr tragen müssen und dass das Kohortenprinzip nicht mehr gilt. Somit konnten wir zu unserem alten Stundenplan zurückkehren und alle Schülerinnen und Schüler können gemeinsam auf den Schulhöfen die Pausen genießen – dies trägt zu einer entspannten Atmosphäre und mehr Spaß bei.

Das Schuljahr hat mit einigen Veränderungen begonnen. Die Eine geht, der Andere kommt:

  • Unsere OGS-Koordinatorin, Frau Pape, verlässt uns zum Ende des Monats, herzlichen Dank für die geleistete Arbeit.
  • Herr Meixner wurde zum neuen Schulelternbeiratsvorsitzenden gewählt, herzlichen Glückwunsch zum neuen Amt.

Neu angefangen haben in diesem Schuljahr 60 Erstklässler und 38 Fünftklässler, die mit ihrer Fröhlichkeit und ihrer Neugier unsere Schulhöfe und unser Schulleben bereichern.

An unseren OGS-Kursen im I. Halbjahr nehmen 160 Schüler teil, über diese große Resonanz freuen wir uns sehr.  Die Fünftklässler sind die Ersten, die nach den Schulschließungen in den Genuss einer kleinen Klassenfahrt kommen und dort ihre neuen Freundschaften vertiefen können. Wir freuen uns, dass auch Fahrten, Exkursionen und Ausflüge zu anderen Lernorten und besondere Veranstaltungen wieder möglich sind und hoffen, dass wir auch unseren traditionellen Basar im Dezember durchführen können. Schule ist so viel mehr als nur der Unterricht, wie wir insbesondere in den letzten Monaten festgestellt haben – umso mehr genießen wir alle, dass wir uns der Normalität annähern. Einige Klassen haben ja bereits auch ein fröhliches Klassenfest am Nachmittag feiern können. Bis Ende Oktober besteht weiterhin Maskenpflicht und auch die Testungen werden weiterhin durchgeführt, das Ministerium entscheidet dann über das weitere Vorgehen. Erfreulicherweise haben viele Schülerinnen und Schüler an der Impfaktion des Landes teilgenommen und viele sind bereits geimpft. Die aktuellen Corona-Informationen stellen wir stets auf unserer Schulhomepage für Sie, auch über einen direkten Link, zur Verfügung.

In der kommenden Woche erhalten Ihre Kinder über die Klassenlehrkraft fünf Selbsttests, um einen fortlaufenden Testrhythmus während der Herbstferien aufrecht zu erhalten. Ein gesondertes Schreiben dazu erhalten Sie gemeinsam mit den Selbsttests, die ab dem 29.09.21 ausgegeben werden.

Es ist nach den Schulschließungen in den beiden vergangenen Schuljahren nicht verwunderlich, dass es sogenannte Lernrückstände bei allen Schülerinnen und Schülern gibt. Wir Lehrkräfte berücksichtigen selbstverständlich angemessen, dass Inhalte noch fehlen oder Themen nur kurz behandelt wurden. Wir haben im letzten Schuljahr bei den Zentralen Abschlüssen gute Ergebnisse erzielt. Wir sind sehr zuversichtlich, dass es uns gemeinsam gelingt, in allen Klassenstufen vorhandene Lernlücken zu schließen und gut voranzukommen. Hierzu ist eine offene Kommunikation nötig, zu der wir alle nachdrücklich ermuntern möchten. Ein guter Austausch hat bereits auf den Elternabenden und in vielen persönlichen Gesprächen stattgefunden.

Unser Elternsprechtag findet am 11.11.2021 statt. Dazu erhalten Sie zeitnah eine gesonderte Einladung.

Wir wünschen Ihnen und ihren Kindern erholsame Herbstferien und starten am Montag, den 18.10.2021, nach Stundenplan.

Mit freundlichem Gruß

C. Kummetz-Schulleiter-                                                   

Verlängerung der Schulen-Coronaverordnung

Die aktuell geltende Schulen-Coronaverordnung wird mit ihren Regeln zur Mund-Nasen-Bedeckung und zu den Testungen bis zum 3. Oktober 2021 unverändert fortgeschrieben. Sie finden die Verordnung unter folgendem Link:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html

Für den Zeitraum nach den Ferien bis Ende Oktober wird es nach dem heutigen Stand voraussichtlich weiter bei diesen Maßnahmen bleiben. Dies bedeutet im Kern, dass an den Schulen weiterhin in Innenräumen eine mindestens medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist und auch die bewährte Teststrategie (negativer Testnachweis als Zugangsvoraussetzung zur Schule und zu schulischen Präsenzveranstaltungen bei regelmäßiger Testung) fortgesetzt wird.
In den Schulen wird also auch weiterhin am bewährten, hohen Schutzstandard festgehalten, Lockerungen, wie sie nun im Freizeitbereich erfolgen, müssen vorsichtig erfolgen. Der Grund hierfür liegt zum einen darin, dass Sie in den Grundschulen nur und in den weiterführenden Schulen zum größeren Teil ungeimpfte Kinder und Jugendliche unterrichten. Zum anderen besteht für Schülerinnen und Schüler die Pflicht, die Schule zu besuchen, wenn sie nicht derzeit aufgrund einer besonderen Vulnerabilität von der Präsenzpflicht befreit sind. Sie können sich also nicht wie etwa im Freizeitbereich dagegen entscheiden, die Schule zu besuchen, und sind deshalb darauf angewiesen, dass wir angemessene Vorkehrungen zu ihrem Schutz treffen. Auch müssten nach Einschätzung der Gesundheitsbehörde bei gelockerten Vorsichtsmaßnahmen im Falle einer auftretenden Infektion wesentlich mehr Mitschülerinnen und Mitschüler in Quarantäne. Dies würde wiederum für deutlich mehr Schülerinnen und Schüler bedeuten, dass sie nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können.
Die wichtigste Vorkehrung wird auch weiterhin sein, dass alle am Schulleben unmittelbar und auch nur mittelbar Beteiligte ein Impfangebot wahrnehmen.
Für die Zeit ab November 2021 wird im Oktober nach den Herbstferien entschieden, welche Infektionsschutzmaßnahmen dann in Schulen erforderlich sind.

Selbsttests in den Ferien

Schülerinnen und Schüler können die Bestätigung der Schule derzeit nutzen, um auch in der Freizeit Zugang zu zum Beispiel Veranstaltungen oder Restaurants zu bekommen. Diese Regelung ist besonders wichtig, weil gerade die Schülerinnen und Schüler in den vergangenen Monaten Einbußen in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe erleiden mussten.

Viele von ihnen sind noch nicht geimpft oder können sich noch gar nicht impfen lassen und sollen dennoch in der nun ab 20. September vorgesehenen „3-G-Welt“ nicht erneut benachteiligt werden.
Während der Herbstferien zwischen dem 4. und 17. Oktober 2021 werden in den Schulen keine regelmäßigen Selbsttestungen durchgeführt. Damit die minderjährigen Schülerinnen und Schüler, vor allem soweit sie in Schleswig-Holstein bleiben, dennoch unter vereinfachten Bedingungen an Aktivitäten teilnehmen können, für die eine Testpflicht vorgesehen ist, behalten die Schulbescheinigungen unter für diesen Zeitraum leicht veränderten Bedingungen ihre Gültigkeit. Von den während der Schulzeit drei möglichen Testvarianten bleiben in den Ferien zwei übrig: die Testung in einem Testzentrum, in einer Apotheke oder bei einer Ärztin bzw. einem Arzt und die Selbsttestung im häuslichen Umfeld mit Bestätigung durch eine qualifizierte Selbstauskunft.
Bei Veranstaltungen oder z.B. in Restaurants muss also die Schulbescheinigung vorgelegt werden. In den Ferien muss zusätzlich entweder die jeweils höchstens 72 Stunden alte Bestätigung des professionell durchgeführten Tests oder die qualifizierte Selbstauskunft über den häuslichen Test vorgezeigt werden. Das gilt für alle minderjährigen Schülerinnen und Schüler, die noch nicht vollständig geimpft oder genesen sind.
Minderjährige Schülerinnen und Schüler können sich, weil für sie erst seit kurzem eine bzw. noch gar keine STIKO-Empfehlung zur Impfung besteht, auch weiterhin (für die 12- bis 17-Jährigen noch bis Ende November) kostenlos in den Testzentren testen lassen.
In Bezug auf die Selbsttestungen gilt das, was auch im sonstigen Schulbetrieb gilt. Notwendig ist weiterhin, dass eine Sorgeberechtige bzw. ein Sorgeberechtigter bestätigt, dass die minderjährige Schülerin oder der minderjährige Schüler den Selbsttest durchgeführt hat. Diese Selbstauskunft ist mit einem Datum und einer Uhrzeit zu versehen.
Die bescheinigte Testung oder die Selbstauskunft haben eine Wirksamkeit von 72 Stunden und müssen zusammen mit der einmaligen Schulbescheinigung bei der Veranstalterin oder dem Veranstalter vorgelegt werden. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird empfohlen, das Formular des Bildungsministeriums für die Selbstauskunft, welches die Schulen bereits verwenden, zu benutzen. Zwar steht in der Überschrift des Formulars „zur Abgabe in der Schule“, es soll in den Herbstferien aber auch zur Abgabe an anderen Stellen Verwendung finden. Sie finden das Formular unter folgendem Link:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Service/Formulare/Downloads/Corona_wir_testen_Selbstauskunft.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Die entsprechenden Regelungen sind in der Corona-Bekämpfungsverordnung enthalten, so dass die Selbsttests von allen Stellen anerkannt werden müssen. Damit auch die Anbieter die Bestätigungen akzeptieren, werden noch entsprechende Informationen veröffentlicht werden.
Beachten Sie bitte, dass in anderen Bundesländern die Regelungen abweichen können.
Bei Bedarf (formloser Antrag genügt) erhalten die Schülerinnen und Schüler für die Ferienzeit von ihren Schulen fünf Selbsttests (siehe unten Nr. 3 zur Lieferung von Selbsttests an die Schulen). Die bereitgestellten Selbsttests sind nur für minderjährige Schülerinnen und Schüler vorgesehen, die noch nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Selbstverständlich können sie auch selbst beschaffte Tests zur Testung nutzen.

Quarantäneanordnungen für Kontaktpersonen:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/210913_runderlass_absonderung.html