Ab Montag (19.04.) Distanzlernen für alle Jahrgänge

Im Kreis Segeberg bleiben am Montag die meisten Klassenräume leer. Wegen der „Notbremse“ gilt für alle Jahrgänge das Distanzlernen. Ausnahmen gibt es für Abschlussklassen und die Notbetreuung (Jg.1-6).
Mit einer Inzidenz über 100 gilt weiterhin die „Notbremse“ verkündete Bildungsministerin Karin Prien am Mittwochnachmittag.

Corona-Reaktionsplan: schleswig-holstein.de – Coronavirus – Schulen&Hochschulen – Weiterentwickelter Corona-Reaktionsplan für Schulen (schleswig-holstein.de)

Hinweis: Einführung verpflichtenden Selbsttests nach den Osterferien

Zum Nachweis eines negativen Testergebnisses stehen folgende drei Möglichkeiten zur Verfügung:
 Durchführung einer zweimal wöchentlichen Selbsttestung in der Schule (in der Regel montags und donnerstags).

 Vorlage einer Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test, z. B. im Bürgertestzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke. Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden (in der Regel montags und donnerstags).
 Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld. Dieser Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden (in der Regel montags und donnerstags).

Für zwei Personengruppen gibt es Ausnahmen von der Testpflicht:
 Schülerinnen und Schüler, die sich derzeit in den Abschlussprüfungen befinden, sind weiterhin von der Testpflicht ausgenommen. Hier gilt weiterhin die Regelung, dass im Vorfeld jeder Prüfung ein Testangebot in Schule unterbreitet wird.
 Kinder und Jugendliche mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf, die auf Grund einer schwerwiegenden körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Selbsttest eigenständig in Schule durchzuführen, sind von der Testpflicht solange befreit, bis Schulen Einzeltests zur Mitnahme nach Hause ausreichen können und der Test dann im häuslichen Umfeld durchgeführt und im Rahmen der qualifizierten Selbstauskunft bescheinigt werden kann. Dies wird nach aktuellem Stand frühestens in der 18. Kalenderwoche der Fall sein. Ungeachtet dessen sollen auch diese Schülerinnen und Schüler soweit möglich eine Testung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten durchführen.

Schulen-Coronaverordnung – SchulencoronaVO:

schleswig-holstein.de – Coronavirus – Schleswig-Holstein – Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) Landesverordnung über besondere Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 an Schulen (Schulen-Coronaverordnung – SchulencoronaVO) (schleswig-holstein.de)

Neuer Stundenplan

Liebe Schülerinnen und Schüler, ich hoffe, dass Ihr alle Eure Zeugnisse erhalten habt. In diesem Jahr handelte es sich ja um eine besondere Situation für die Zeugnisausgabe. Eventuell sind auch noch einige wenige Zeugnisse auf dem Postweg unterwegs zu Euch.

Am Montag und Dienstag (01.02.+ 02.02.21) findet kein regulärer Unterricht statt, denn dort liegen der erste bewegliche Ferientag und der erste Fortbildungstag für Lehrkräfte.

Der neue Stundenplan für das zweite Schulhalbjahr enthält wenig Änderungen, so dass bis auf Weitere der alte Stundenplan seine Gültigkeit behält. Wie die Schule nach dem 14.02.2021 weitergeht, erfahrt Ihr spätestens in der Woche nach dem 08.02.2021.

Unser Land hat einen neuen Corona-Reaktionsplan Schule herausgegeben: schleswig-holstein.de – Coronavirus – Schulen&Hochschulen – Coronavirus Informationen für Schulen (schleswig-holstein.de)

Heute wurde nun Frau Diederich in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Wir bedanken uns herzlich für die geleistete Arbeit zum Wohle der Sventana-Schule und wünschen ihr Alles Gute, Gesundheit und viel Freude im neuen Lebensabschnitt.

Nun wünsche ich Euch ein schönes Wochenende und bleibt zuversichtlich.

Christian Kummetz