Corona-Information

Inzidenzbedingte Änderungen im Schulbetrieb ab dem 29.03.2021
Auch am heutigen Tage hat die Landesregierung auf Basis der Empfehlungen der örtlichen Gesundheitsämter eine Einschätzung zum aktuellen Lagebild und eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen bezüglich des Abweichens von der Corona-Bekämpfungs-Verordnung im Bereich Schulen ab dem 29. März 2021 getroffen.

Kreisfreie Stadt Flensburg, Kreise Herzogtum Lauenburg, Segeberg und Pinneberg:
• Jahrgangsstufen 1 bis 6: Wechselunterricht
• Notbetreuung: für die Jahrgangsstufen 1 bis 6
• 7. bis Q1: Lernen in der Distanz
• Abschlussklassen: Präsenzangebote

Für die Zeit nach den Osterferien möchte ich Sie schon jetzt darüber informieren, dass der am Montag gefasste MPK-Beschluss, dass in Schule Tätige wie auch Schülerinnen und Schüler flächendeckend zweimal pro Woche ein Angebot zur Testung in der Schule erhalten sollen, Grundlage für die weiteren Planungen für die Zeit nach den Osterferien sind.

Corona-Testangebot für alle Schüler*innen

Liebe Eltern und Sorgeberechtigten, liebe Schüler*innen,

wie Sie sicherlich bereits aus der Presse erfahren haben, wird allen Schüler*innen ab Montag, 22. März 2021, ein einmal wöchentliches Selbsttestangebot zur Verfügung gestellt die Abschlussklassenschüler*innen erhalten die Möglichkeit sich dreimal vor den Abschlussprüfungen testen zu lassen. Das Selbsttestangebot ist ein weiterer Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und soll damit für mehr Sicherheit für den Unterrichtsbetrieb sorgen.

Die Landesregierung hat den SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test der Firma Roche beschafft. Dabei handelt es sich um Tests zur Eigenanwendung durch die Schüler*innen. Ein Anwendungsvideo des Selbsttests finden Sie auf der Seite des Herstellers:

https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/#anchor-handhabung.

Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen Eltern eine Einverständniserklärung zur Durchführung des Selbsttests sowie eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten unterzeichnen. Volljährige Schüler*innen müssen nur die Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung unterzeichnen. Das entsprechende Formular mit den dazugehörigen Informationsunterlagen finden Sie diesem Schreiben als Anlage beigefügt.

Das Testangebot ist freiwillig. Sollte eine Schülerin oder ein Schüler das Testangebot nicht in Anspruch nehmen, so ergeben sich daraus keine Konsequenzen.

Ablauf der Testung an unser Schule:

  • Es können nur Schüler*innen an Selbsttests teilnehmen, für die eine gültige Einverständnis- und Einwilligungserklärung vorliegt.
  • Die Selbsttests werden montags, mittwochs und donnerstags ab 13.00 Uhr in der Lobby unserer Aula angeboten.
  • Während der Testung ist sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen Schüler*innen zu achten. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden.
  • Die Selbsttests führen die Schüler*innen unter Aufsicht von unserem schulischen Personal selbst durch.
  • Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer COVID-19-Erkrankung. Es wird allerdings schulintern als Verdachtsfall eingestuft und die betroffene Person muss unverzüglich abgeholt und einem Arzt zum PCR Test vorgestellt werden (siehe Anlage „Verhalten bei einem positiven Testergebnis“)
  • Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Kohorte in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schüler*innen mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen. Auch Schüler*innen ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.

Aufgrund der in der kommenden Woche stattfindenden Abschlussprüfungen beginnen die Selbsttestungen für alle Schüler*innen ab Freitag, dem 26.03.21, 13.00 Uhr.

Die Abschlussschüler*innen können sich bereits am Montag, den 22.03.21, am Donnerstag, den 25.03.21 und am Freitag, den 26.03.2021 ab 13.00 Uhr testen lassen.

Die Ihnen mit dieser Schulinformation zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie weitere Informationen zum Thema Teststrategie für Schüler*innen werden in den kommenden Tagen auch auf der Homepage der Landesregierung unter: www.schleswig-holstein.de/wirtesten und unserer Schulhomepage unter: www.sventana-schule.de  zu finden sein.

Selbsttests an Schulen

Kommende Woche startet die Selbsttest-Kampagne „#WirTesten“ an den Schulen im echten Norden. Das Land stellt dafür 610.000 Antigen-Selbsttests bereit.

Ab der kommenden Woche können sich Schüler:innen im echten Norden einmal wöchentlich mit einem Antigen-Selbsttest auf das Coronavirus testen. „Am Donnerstag werden wir mit dem THW die erste Ladung von 230.000 Selbsttests an die Schulämter ausliefern„, sagte Bildungsministerin Karin Prien in Kiel. In den darauffolgenden Tagen werden weitere 380.000 Tests an die Schulen geliefert.

Die neuen Selbsttests ergänzen die Corona-Schnelltests, mit denen sich alle Bürger:innen gemäß der Teststrategie von Bund und Ländern seit dem 8. März einmal wöchentlich kostenlos testen lassen können.

Erste Tests für Abschlussjahrgänge

Die erste Lieferung der Tests ist für die Schüler:innen der Abschlussjahrgänge bestimmt, damit diese sich vor ihren letzten Prüfungen in der kommenden Woche testen können. Das Bildungsministerium empfiehlt, sich am Vorabend der Prüfung zu testen, da sich die Aussagekraft über die Ansteckungsgefahr auch auf den folgenden Vormittag bezieht. Bis spätestens Mitte der kommenden Woche sollen dann alle Schüler:innen ein Testangebot erhalten haben.

Die Selbsttests werden im Rahmen der Kampagne „#WirTesten“ vorerst bis zu den Osterferien bereit gestellt. Sie seien ein weiterer Baustein, um den Unterrichtsbetrieb aufrecht zu erhalten und sicherer zu gestalten, sagte Prien: „Dadurch leisten wir auch einen gemeinsamen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.“ Die Schüler:innen sollen bei den Selbsttests von Freiwilligen beaufsichtigt werden. Dies könnten sowohl Eltern, Lehrkräfte oder auch weiteres schulisches Personal sein.

[…] siehe auch: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/_startseite/Artikel_2021/03_Maerz/210317_selbsttests_kampagne_schule.html