Zum Schulstart am 10. Jan. 2022

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

am 10. Januar 2022 wird der Schulbetrieb mit den bestehenden Schutzkonzepten wieder aufgenommen. Um nach den Weihnachtsferien einen guten Start in das weitere Schuljahr zu haben, bitten wir Sie und euch alle darum, am Sonntag vor dem ersten Schultag einen Selbsttest zu machen. Außerdem empfehlen wir dringend, in den Tagen vor dem Start der Schule die persönlichen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren

Zusätzliche Schutzmaßnahmen:
Testkonzept
Ab sofort zunächst für die Zeit bis zum 23. Januar 2022 wird die Testpflicht in Schulen auf drei Tests pro Woche erweitert. Die Tests berechtigen während dieser Zeit also nur noch für zwei Tage zum Schulbesuch, ein am Montag durchgeführter Test dementsprechend für Montag und Dienstag. Die Tageszeit der Testdurchführung bleibt hierbei unerheblich.

Mit der nächsten Schulen-Coronaverordnung (voraussichtlich spätestens mit Wirkung zum17. Januar) wird die Testpflicht auch auf die Geimpften und Genesenen ausgeweitet. Ausdrücklich bitte ich aber schon in der kommenden Woche alle Geimpften und Genesenen, freiwillig an den Testungen teilzunehmen.

Mund-Nasen-Bedeckung
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleibt in der jetzigen Form bestehen.


Kohortenregelung Grundschulen und Förderzentren
Um die Infektionsrate durch das SARS-CoV-2 zu reduzieren, richten wir für den Bereich der Grundschule wieder unsere definierende Kohorten (jeweils ein Jahrgang) ein. Dennoch kann die Kohorte zur Aufrechterhaltung von Ganztags- und Betreuungsangeboten nach sorgfältiger Abwägung mehrere Lerngruppen umfassen. Wir werden aber versuchen, möglichst keine Kohortendurchmischung zu ermöglichen.


Musik und Sport
Auch über vorübergehend erhöhte Schutzmaßnahmen für den Unterricht im Fach Sport und im Fach Musik soll ein Beitrag dazu geleistet werden, Ansteckungsrisiken zu reduzieren. Daher gilt zunächst befristet für die ersten zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn bis einschließlich 21. Januar 2022 Folgendes:
Der Sportunterricht gemäß Fachanforderungen wird ausgesetzt. Moderate Bewegungsangebote unter Beachtung erhöhter Hygieneanforderungen, insbesondere Abstand, sind weiterhin wichtig, d.h. der Sportunterricht fällt grundsätzlich nicht aus. Soweit es die Witterung zulässt, sollen diese Angebote im Freien realisiert werden.
[…] Die Durchführung von schulinternen oder schulübergreifenden Wettkämpfen ist nicht gestattet.
Singen und das Spielen von Blasinstrumenten sind vorübergehend nicht zulässig, weder im Unterricht noch in Kleingruppen oder Einzelsituationen.

Siehe auch:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/_startseite/Artikel_2022/220106_pk_schulstart.html

Maskenpflicht

Medien-Information, Mittwoch, 17. November 2021


Die Landesregierung hat heute über die zu erwartenden Corona-Maßnahmen informiert. Bildungsministerin Karin Prien ergänzt die Details zu den Schulen.

KIEL. Bildungsministerin Karin Prien hat heute (17. November) in Kiel über die Regelungen der neuen Schulen-Coronaverordnung informiert, die ab 22. November gelten soll.


Die wesentlichen Punkte:
– Nachdem die Maskenpflicht zuvor am Sitzplatz ausgesetzt worden war, gilt sie nun wieder im gesamten Schulgebäude. Eine Ausnahme soll lediglich dann gemacht werden, wenn es um Spracherwerb geht. (z.B. Deutschunterricht, DaZ oder auch wenn es pädagogisch geboten ist, wie in bestimmten Situationen im Förderbereich).
– Die Testpflicht gilt weiter: Alle ungeimpften Schülerinnen und Schüler MÜSSEN sich zwei Mal pro Woche in der Schule testen; die geimpften und genesenen Schülerinnen und Schüler SOLLEN die Gelegenheit wahrnehmen, sich in der
Schule zu testen. Das gilt ebenso für alle an Schule Beschäftigten.
– Sollte es einen bestätigten Fall in einer Lerngruppe geben, wird in dieser Lerngruppe auch weiterhin fünf Schultage lang TÄGLICH getestet. Auch den Genesenen und Geimpften wird dringend empfohlen, an den Testungen in der
Schule teilzunehmen.
– Die rechtliche Umsetzung erfolgt zu Montag; Ministerin Prien ruft dazu auf, ab sofort wieder im gesamten Schulgebäude Masken zu tragen, auch an den Sitzplätzen. Bildungsministerin Karin Prien: „Sobald die neue Schulen-Coronaverordnung in Kraft getreten ist, muss in den Schulen wieder grundsätzlich eine qualifizierte Mund-Nasen-
Bedeckung getragen werden. Die Einschränkung der Maskenpflicht, nach der auf den Plätzen im Klassenraum keine Maske getragen werden muss, gilt dann nicht mehr. Lediglich dort, wo es zum Spracherwerb pädagogisch sinnvoll und notwendig ist, kann auch weiterhin im Unterricht am Platz für einen begrenzten Zeitraum auf die Maske
verzichtet werden“, so die Ministerin.