Maskenpflicht

Medien-Information, Mittwoch, 17. November 2021


Die Landesregierung hat heute über die zu erwartenden Corona-Maßnahmen informiert. Bildungsministerin Karin Prien ergänzt die Details zu den Schulen.

KIEL. Bildungsministerin Karin Prien hat heute (17. November) in Kiel über die Regelungen der neuen Schulen-Coronaverordnung informiert, die ab 22. November gelten soll.


Die wesentlichen Punkte:
– Nachdem die Maskenpflicht zuvor am Sitzplatz ausgesetzt worden war, gilt sie nun wieder im gesamten Schulgebäude. Eine Ausnahme soll lediglich dann gemacht werden, wenn es um Spracherwerb geht. (z.B. Deutschunterricht, DaZ oder auch wenn es pädagogisch geboten ist, wie in bestimmten Situationen im Förderbereich).
– Die Testpflicht gilt weiter: Alle ungeimpften Schülerinnen und Schüler MÜSSEN sich zwei Mal pro Woche in der Schule testen; die geimpften und genesenen Schülerinnen und Schüler SOLLEN die Gelegenheit wahrnehmen, sich in der
Schule zu testen. Das gilt ebenso für alle an Schule Beschäftigten.
– Sollte es einen bestätigten Fall in einer Lerngruppe geben, wird in dieser Lerngruppe auch weiterhin fünf Schultage lang TÄGLICH getestet. Auch den Genesenen und Geimpften wird dringend empfohlen, an den Testungen in der
Schule teilzunehmen.
– Die rechtliche Umsetzung erfolgt zu Montag; Ministerin Prien ruft dazu auf, ab sofort wieder im gesamten Schulgebäude Masken zu tragen, auch an den Sitzplätzen. Bildungsministerin Karin Prien: „Sobald die neue Schulen-Coronaverordnung in Kraft getreten ist, muss in den Schulen wieder grundsätzlich eine qualifizierte Mund-Nasen-
Bedeckung getragen werden. Die Einschränkung der Maskenpflicht, nach der auf den Plätzen im Klassenraum keine Maske getragen werden muss, gilt dann nicht mehr. Lediglich dort, wo es zum Spracherwerb pädagogisch sinnvoll und notwendig ist, kann auch weiterhin im Unterricht am Platz für einen begrenzten Zeitraum auf die Maske
verzichtet werden“, so die Ministerin.