Maskenpflicht an Schulen
Es bleibt zunächst bis zu den Herbstferien (4. bis 16. Oktober) und auch für die ersten zwei Wochen danach bei der Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in den Innenräumen der Schule zu tragen. Das gilt auch bei schulischen Veranstaltungen auf dem Gelände von Schule und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes. Aber: Auf dem Schulhof und im Freien auf dem Gelände der Schule müssen die Schülerinnen und Schüler keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr tragen.
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AKTUELL (23. September): Ende Oktober – nach einer Rückkehrphase aus den Herbstferien – soll die Pflicht, Masken an Schulen zu tragen, auslaufen. Ministerin Prien: „Die gute Coronalage in Schleswig-Holstein und die Impffortschritte bei Erwachsenen und Jugendlichen erfordern eine neue Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Hygienemaßnahme. “ Nach den Herbstferien solle entschieden werden, wie das Auslaufen der Maskenpflicht aussehen werde. „Ich kann mir vorstellen, dass die Maskenpflicht in den Klassenräumen am Sitzplatz aufgehoben werden kann, während sie aber auf den Gemeinflächen in Innenräumen weiterhin bestehen bleibt.“
Testpflicht an Schulen
Die Testpflicht gilt zunächst auch weiterhin.
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Beschäftigte – ausgenommen geimpfte und genesene Personen – müssen zweimal wöchentlich einen Test an der Schule durchführen oder ein negatives Testergebnis nachweisen, das nicht älter als drei Tage sein darf. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die Schule betreten werden darf.