Impfen: Erweiterung der Anmeldemöglichkeit

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
die Ständige Impfkommission (STIKO) hat heute ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert und spricht nunmehr eine generelle Impfempfehlung für alle Personen ab 12 Jahren aus. Ausgenommen sind weiterhin Schwangere. In Absprache mit der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) wurde vor diesem Hintergrund die Anmeldemöglichkeit für das kostenlose und freiwillige Impfangebot durch mobile Impfteams auf dem Schulgelände noch einmal erweitert, um weiteren Schülerinnen und Schülern den Zugang zu ermöglichen. Allen Schülerinnen und Schülern ab 12 Jahren steht damit weiterhin ein niedrigschwelliges Impfangebot zur Verfügung. Wird eine Impfung am Schulstandort gewünscht, soll die „Anmeldung für die Schutzimpfung gegen COVID-19“ am Ende dieses Schreibens bis zum Tag des Besuchs des mobilen Impfteams in einem verschlossenen Umschlag in der Schule abgegeben werden. Die Anmeldung kann der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer übergeben werden. Alternativ besteht die Möglichkeit zur direkten Abgabe im Schulsekretariat.
Wir bitten alle Impfwilligen um eine möglichst zeitnahe Anmeldung, damit die Menge des benötigten Impfstoffs geplant werden kann. In Einzelfällen können die mobilen Impfteams auch ohne vorherige Anmeldung eine Impfung ermöglichen. Die Schule informiert über den Tag der Anwesenheit des mobilen Impfteams an der Schule, sobald dieser bekannt ist. Die teilnehmenden Personen würden bis zu den Herbstferien zwei Impfungen mit dem Impfstoff Comirnaty® des Herstellers BioNTech/Pfizer im Abstand von jeweils drei Wochen erhalten. Auch eine Anmeldung nur für die Zweitimpfung ist möglich. Nach den Herbstferien hätten alle teilnehmenden Personen den vollen Impfschutz erreicht. Auf der Homepage des Landes werden unter aktualisierte Informationen bereitgestellt.
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itslearning

Liebe Erziehungsberechtigte, Liebe SchülerInnen,

auch in diesem Schuljahr möchten wir unabhängig von einem Lockdown mit unserem Lern-Management-System itslearning arbeiten.

Die Kennung ist dieselbe wie im letzten Jahr. Beim erstmaligen Einloggen im neuen Schuljahr werden Sie (oder Ihr Kind) im Browser aufgefordert, das Passwort zu ändern.

Sprechen Sie sich hierbei mit Ihrem Kind ab, da Ihr Kind die Zugangsdaten hin und wieder auch im Unterricht nutzen möchte.

Einloggen:

App-Nutzung: App „itslearning“ >> „Schulen des Landes Schleswig-Holstein“

Browser: https://sh.itslearning.com/ >> „Mit schule-sh“ anmelden

Passwort vergessen:

Schreiben Sie eine E-Mail an sventanaschule@web.de mit dem Namen des Kindes und der Klassenstufe, dann erhalten Sie ein neues Passwort. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieser Prozess bis zu zwei Tage dauern kann.

Anleitungen

https://www.youtube.com/channel/UCkcu-9DZ-KyJBsvhoTbwbZg ist unser Youtube-Kanal, worauf Sie bereits zu vielen Themen unserer Lernplattform Erklärvideos finden. Sie wünschen sich weitere Hilfestellungen? Melden Sie sich bei uns!

Viele Grüße und einen guten digitalen Start ins neue Schuljahr!

Impfkampagne an Schulen

Für einen sicheren Schulstart in Präsenz setzt das Land weiterhin auf Maskenpflicht, Tests und Impfungen.

Bildungsministerin Karin Prien bei der Pressekonferenz zum Schuljahresbeginn

Ministerin Karin Prien bei der Pressekonferenz zum Schuljahresbeginn © MBWK

An den 794 öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im echten Norden geht ab kommender Woche für rund 361.800 Schüler:innen der Unterricht wieder los. Damit das Schuljahr in Präsenz und soweit möglich ohne Schulschließungen stattfinden könne, appellierte Bildungsministerin Karin Prien an die Schleswig-Holsteiner:innen sich impfen zu lassen. „Kinder und Jugendliche haben in der Pandemie Solidarität gezeigt, jetzt ist es an uns Erwachsenen, Solidarität mit Kindern und Jugendlichen zu zeigen.

Impfungen für Schüler:innen

Sie gehe davon aus, dass die Lehrkräfte aufgrund der Priorisierung bereits zum großen Teil geimpft seien, sagte Prien. Für die Schüler:innen bieten Bildungs- und Gesundheitsministerium ab Donnerstag, 19. August, eine Impfkampagne an den Schulen an. An Gemeinschaftsschulen und Gymnasien soll es für Schüler:innen ab zwölf Jahren ein Impfangebot mit BioNTech/Pfizer geben. In der kommenden Woche erhalten die Eltern dazu nähere Informationen. Darüber hinaus werden mobile Impfteams an 250 Standorten im echten Norden Schüler:innen und Schulbeschäftigten ein kostenfreies Impfangebot machen.

Die Schülerinnen und Schüler in Deutschland haben in den vergangenen anderthalb Jahren einen wesentlichen Beitrag in der Pandemiebekämpfung geleistet„, betonte Karin Prien. Keine gesellschaftliche Gruppe sei in dieser Pandemie so in ihrem Leben beeinträchtigt gewesen wie junge Menschen, die nicht in die Schule, nicht zum Sport, nicht musizieren oder sich in Jugendgruppen treffen konnten. Daher müssten alle, die sich aus medizinischer Sicht impfen lassen könnten, die Impfangebote auch wahrnehmen. „Weil Kinder und Jugendliche für uns alle auf so vieles verzichtet haben, müssen wir jetzt für die Kinder und Jugendlichen Verantwortung übernehmen„, sagte die Ministerin.

Siehe auch (vom 28.07.2021):

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/_startseite/Artikel_2021/07_Juli/210728_schulstart.html

Corona-Schulinformationen:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/schulrecht/Glossareintraege/C/corona.html

Schutzimpfung gegen Covid-19 an Schulen:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_Impfzentren/SchuelerInnen_Impfung.html

 

Einschulungsveranstaltungen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

für die Einschulungsveranstaltung haben wir folgende Vorgaben:

Jede teilnehmende Person (max. 4 Personen) benötigt entweder

  • den Nachweis einer vollständigen Impfung (mind. 14 Tage zurückliegend),
  • den Nachweis einer vollständigen Genesung oder
  • einen aktuellen negativen Coronatest (max. 48 Stunden) bzw.
  • eine qualifizierte Selbstauskunft (Formular erhältlich auf unserer Homepage).
  • Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Nachweis!

Innerhalb des Schulgebäudes besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, im Freien kann darauf verzichtet werden.

Bitte achten Sie darauf, dass auch die Schulkinder im Gebäude eine Maske benötigen.

Es gelten die allgemein gültigen Abstands- und Hygieneregeln.

Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne im Schulbüro (Montag – Freitag von 7.30 – 12.00 Uhr).

Wir freuen uns auf eine schöne Einschulungsveranstaltung Ihrer Kinder.

„Schule in Präsenz-aber sicher!“

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_schule.html

20. Juli 2021 – Ministerin Karin Prien zum Start in das neue Schuljahr am 2. August KIEL. „Schule in Präsenz – aber sicher!“ – das ist die Devise für das Schuljahr 2021 und wesentlicher Inhalt der Schulinfo, die das Bildungsministerium jetzt – zwei Wochen vor Schulbeginn – an alle Schulen im Land verschickt hat. Bildungsministerin Karin Prien bekräftigte heute (20. Juli) noch einmal die Notwendigkeit des Präsenzunterrichts für alle Schülerinnen und Schüler: „Das ist unser vorrangiges Ziel und das ist auch bundesweiter Konsens. Die Pandemie hat den Kindern und Jugendlichen in den vergangenen anderthalb Jahren viel abverlangt und sie haben sich sehr diszipliniert und solidarisch verhalten. Jetzt ist es Zeit, dass ihre Bedürfnisse wieder mehr in den Blickpunkt rücken.“Die Startchancen für das neue Schuljahr seien deutlich besser als im vergangenen Jahr, allerdings sei das Infektionsgeschehen weiterhin auch mit Blick auf die Delta-Variante sehr dynamisch. „Um allen Beteiligten ein sicheres Ankommen im neuen Schuljahr zu gewährleisten, bleibt es – wie vor den Sommerferien schon angekündigt – in den ersten drei Wochen des Schuljahres bei der Maskenpflicht in den Innenräumen. Und es bleibt für die ersten drei Wochen dabei, dass alle, die nicht geimpft oder genesen sind, sich zweimal in der Woche selbst testen müssen“, sagte Ministerin Prien und verwies in diesem Zusammenhang auch noch einmal nachdrücklich auf die geltenden Regelungen für Ein- und Rückreisende aus ausländischen Risikogebieten. „Es ist von großer Bedeutung für die Schulgemeinschaft, dass jede Einzelne und jeder Einzelne die geltenden Quarantänevorgaben gewissenhaft einhält. Familien mit Schulkindern sollten sich in den letzten drei Tagen vor dem ersten Schultag testen lassen und bei den geringsten Krankheitssymptomen einen Arzt aufsuchen und nicht in die Schule kommen.“ Ein weiterer Beitrag für mehr Sicherheit im Schulalltag sei die Impfung. Prien: „Wir befinden uns jetzt in der glücklichen Lage, dass allen Menschen ein Impfangebot unterbreitet werden kann. Jede und jeder, die oder der dieses Angebot freiwillig wahrnimmt, trägt nicht nur zur eigenen Sicherheit bei, sondern auch zu unser aller Schutz vor der Ansteckung.“ Je höher die Impfquote in der Bevölkerung sei, desto sicherer könne auch Präsenzunterricht in den Schulen stattfinden. Vor diesem Hintergrund appellierte Prien insbesondere an die Lehrkräfte, an alle in Schule Beschäftigten und auch an die Schülerinnen und Schüler über 18 Jahre, sich impfen zu lassen. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sollten nach ärztlicher Aufklärung und sorgfältiger Risikoabwägung die Möglichkeit zur Impfung nutzen.Nach den Worten von Prien komme es nun wesentlich darauf an, das Infektionsgeschehen sorgsam zu beobachten. Für das weitere Vorgehen würden auch die noch anstehenden Beratungen in der Gesundheitsministerkonferenz sowie der Kultusministerkonferenz zu berücksichtigen sein.Weitere Informationen SchuljahresbeginnDie Maskenpflicht im Außenbereich wird aufgehoben.Die Kohortenregelung wird nicht mehr angewendet, das heißt zum Beispiel, dass die Kinder die Pause auf dem Schulhof wieder gemeinsam verbringen können.Die an den Schulen bewährten und eingeübten Hygienemaßnahmen wie Händewachen, Abstandhalten und Lüften gelten weiterhin.Seit kurzem wird die Anschaffung von mobilen Luftfiltern für Einrichtungen mit Kindern unter 12 Jahren vom Bund gefördert, allerdings unter sehr strengen Vorgaben. Die Förderung soll unter anderem nur für Räume gelten, die eine eingeschränkte Lüftungsmöglichkeit haben. Außerdem müssen eine fachgerechte Aufstellung und ein sachgemäßer Betrieb sichergestellt sein. Das Land Schleswig-Holstein beteiligt sich im Rahmen der Kofinanzierung an dem Programm. Das Bildungsministerium erarbeitet mit Hochdruck und in enger Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden eine Landes-Förderrichtlinie. Zuvor muss die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern erstellt werden.Für Einschulungsfeiern gelten folgende Regelungen:o Die Feiern sollten nach Möglichkeit im Freien stattfinden.o keine Beschränkung der Teilnehmerzahl für Veranstaltungen in Innenräumen, sofern das Abstandsgebot eingehalten werden kanno Maskenpflicht in Innenräumeno Testpflicht für Eltern und Angehörige (gilt nicht für Geimpfte und Genesene)