Corona-Informationen

 Ab 3. März 2022 entfallen grundsätzlich alle Einschränkungen des Unterrichts und
des Schullebens mit Ausnahme der Masken- und Testpflicht. Damit entfällt
insbesondere die sog. Kohortenregelung für Grundschulen und Förderzentren ab 3.
März 2022, wobei Schulen aus schulorganisatorischen Gründen die Umstellung
auch erst zum 7. März 2022 vornehmen können.
 Ab 21. März 2022 entfällt die Testpflicht. Schülerinnen und Schüler sowie an Schulen
tätige Personen können sich allerdings zunächst noch zweimal die Woche freiwillig
zuhause testen. Hierfür werden Tests bereitgestellt.
 Voraussichtlich bis einschließlich zum 1. April 2022 gilt noch die Maskenpflicht. Auch
diese könnte dann mit den Osterferien enden.
Damit wird es ab dem 2. April 2022 auch in Schulen keine Pflicht mehr zum Tragen einer
Maske geben. Der Wegfall der Pflicht hindert aber selbstverständlich den Einzelnen nicht
daran, freiwillig eine Maske zu tragen, wenn es dem eigenen Sicherheitsbedürfnis
entspricht. Das verlangt dann im Schulalltag ein besonderes Augenmerk im Hinblick auf
den Umgang und das Miteinander. Wie bisher auch werden in den Schulen in besonderem
Maße gegenseitige Rücksichtnahme und eine verständnisvolle Kommunikation gefordert
sein.

Coronavirus – Schulen&Hochschulen – Coronavirus Informationen für Schulen – schleswig-holstein.de

Symptome Covid-19-Infektion

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

auf dem folgenden aktuellen Schaubild wird Ihnen der Ablauf einer möglichen Quarantäne dargestellt:

Die Quarantänedauer von Kontaktpersonen wird gezählt ab dem ersten Tag nach dem Datum des letzten Kontaktes mit einer infizierten Person. Die Isolationsdauer von Infizierten wird gezählt ab dem Tag der Abnahme des ersten positiven Testergebnisses. Die Isolation von Infizierten beträgt immer noch 10 Tage, nur die Berechnung Isolationsdauer hat sich geändert.

Beispiel: Erster positiver Test am 10.02., letzter Iso-Tag ist dann der 19.02., freitesten könnte man sich am 16.02.2022.

Die Kontaktpersonen im Haushalt können weiter wie gewohnt berechnet werden, da Tag 1 der Quarantäne, der Tag nach dem letzten Kontakt ist. Als letzter Kontakt zu dem Positiven im Haushalt nimmt man den Testtag des Positiven.

Beispiel: Erster positiver Test des Haushaltsmitglieds am 10.02., letzter Quarantäne-Tag ist dann der 20.02., freitesten könnte man sich als Schüler oder Kita Kind am 15.02.

Coronavirus / Kreis Segeberg

Schulbesuch bei extremen Witterungslagen

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

in Schleswig-Holstein ist ein Sturmtief angekündigt, das das Land von Mittwochabend bis Donnerstagabend mit orkanartigen Böen überqueren soll. In dieser Situation gilt für Schulen besonders, was generell bei extremen Witterungslagen gilt: Eltern, die für ihr Kind eine besondere Gefährdung auf dem Schulweg durch die Witterungs- und Straßenverhältnisse befürchten, können ihr Kind zu Hause behalten oder es vorzeitig vom Unterricht abholen. Der versäumte Unterrichtstag wird nicht als Fehltag erfasst. Bitte achten Sie heute und morgen auf Hinweise durch den Rundfunk und Ihre örtlichen Medien sowie weitergehende Anordnungen der örtlichen Behörden.

Generelle Hinweise zum Schulbesuch bei extremen Witterungslagen finden Sie unter folgendem Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Service/winterhotline/Winterhotline.html

3. Impfaktion

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir haben nunmehr eine Terminbestätigung zur 3. Impfaktion an unserer Schule durch die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein erhalten. Alle Impfwilligen Personen – gemeldet oder nicht angemeldet – sind herzlich eingeladen am folgenden Termin zu erscheinen:

Der Termin findet statt: Montag, den 21.02.2022, ca. 09.30 -12.00 Uhr (Die angegebene Uhrzeit ist als Richtwert zu verstehen. Es kann zu Abweichungen kommen.) Die impfwilligen Personen sollten zur Erst- und Zweitimpfung die Einwilligungserklärungen inkl. Anamnesebogen und Aufklärungsbogen zum Impftermin vollständig ausgefüllt und unterschrieben mitbringen, um den Ablauf zu beschleunigen. Für Boosterimpfungen sind diese Unterlagen nicht erforderlich.  Gleichzeitig wird der Impfausweis und einen Ausweis benötigt.

Alles weitere entnehmen Sie bitte folgendem Link: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html