Schulsprechstunde

Liebe Schülerinnen und Schüler!

Kennt ihr schon die Schulsprechstunde der ATS-Suchtberatung?

Wenn ihr Infos möchtet oder Fragen habt rund um die Themen Rauchen, Trinken, illegale Drogen, Essstörungen,  Glücksspiele und Medienkonsum – und ganz egal, ob es um euch selbst geht oder ihr euch um jemanden sorgt, der/die euch wichtig ist –  stehe ich euch mit meinem vertraulichen Gesprächsangebot zur Verfügung.

Kommt gern mal bei mir vorbei –  ihr findet mich im Raum neben der Schulsozialarbeit. Wöchentlich dienstags von 10.30 bis 12.45 bin ich für euch da.

Ab Mitte November mache ich Urlaub.  Telefonische Vertretung gibt es am 22.11.2022 von 10.30 bis 12.45 bei meiner Kollegin Frau Willrodt unter 0172-4310217.

Und ich bin vor und nach dem Urlaub 2 mal pro Woche für euch da, konkret:

Dienstag, den 8.11., 10.30 bis 12.45 und Mittwoch, den 9.11., 9.30 bis 11.45

Und dann wieder:

Dienstag, den 6.12., 10.30 bis 12.45 und Mittwoch, den 7.12., 9.30 bis 11.45

Ich freue mich auf euren Besuch!

Herzliche Grüße

Eure Judith Schaum 

Corona-Informationen

 Ab 3. März 2022 entfallen grundsätzlich alle Einschränkungen des Unterrichts und
des Schullebens mit Ausnahme der Masken- und Testpflicht. Damit entfällt
insbesondere die sog. Kohortenregelung für Grundschulen und Förderzentren ab 3.
März 2022, wobei Schulen aus schulorganisatorischen Gründen die Umstellung
auch erst zum 7. März 2022 vornehmen können.
 Ab 21. März 2022 entfällt die Testpflicht. Schülerinnen und Schüler sowie an Schulen
tätige Personen können sich allerdings zunächst noch zweimal die Woche freiwillig
zuhause testen. Hierfür werden Tests bereitgestellt.
 Voraussichtlich bis einschließlich zum 1. April 2022 gilt noch die Maskenpflicht. Auch
diese könnte dann mit den Osterferien enden.
Damit wird es ab dem 2. April 2022 auch in Schulen keine Pflicht mehr zum Tragen einer
Maske geben. Der Wegfall der Pflicht hindert aber selbstverständlich den Einzelnen nicht
daran, freiwillig eine Maske zu tragen, wenn es dem eigenen Sicherheitsbedürfnis
entspricht. Das verlangt dann im Schulalltag ein besonderes Augenmerk im Hinblick auf
den Umgang und das Miteinander. Wie bisher auch werden in den Schulen in besonderem
Maße gegenseitige Rücksichtnahme und eine verständnisvolle Kommunikation gefordert
sein.

Coronavirus – Schulen&Hochschulen – Coronavirus Informationen für Schulen – schleswig-holstein.de

Symptome Covid-19-Infektion

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

auf dem folgenden aktuellen Schaubild wird Ihnen der Ablauf einer möglichen Quarantäne dargestellt:

Die Quarantänedauer von Kontaktpersonen wird gezählt ab dem ersten Tag nach dem Datum des letzten Kontaktes mit einer infizierten Person. Die Isolationsdauer von Infizierten wird gezählt ab dem Tag der Abnahme des ersten positiven Testergebnisses. Die Isolation von Infizierten beträgt immer noch 10 Tage, nur die Berechnung Isolationsdauer hat sich geändert.

Beispiel: Erster positiver Test am 10.02., letzter Iso-Tag ist dann der 19.02., freitesten könnte man sich am 16.02.2022.

Die Kontaktpersonen im Haushalt können weiter wie gewohnt berechnet werden, da Tag 1 der Quarantäne, der Tag nach dem letzten Kontakt ist. Als letzter Kontakt zu dem Positiven im Haushalt nimmt man den Testtag des Positiven.

Beispiel: Erster positiver Test des Haushaltsmitglieds am 10.02., letzter Quarantäne-Tag ist dann der 20.02., freitesten könnte man sich als Schüler oder Kita Kind am 15.02.

Coronavirus / Kreis Segeberg