NEUE Busfahrkarten Kreis SE ab SJ 21/22

Liebe Eltern und liebe Sorgeberechtigten,

wie Sie aus den öffentlichen Medien bereits entnehmen konnten, findet ab dem kommenden Schuljahr 2021/22 eine Neuorganisation bei der Beantragung und Erstellung der Busfahrkarten des Kreises Segeberg statt, das bedeutet:

  1. Alle Schüler*innen erhalten ab dem 01.08.2021 ein sogenanntes E-Ticket, in Form einer Chipkarte. Die bisherigen „alten“ Bustickets in Papierform (1-Zone und Kreiskarte) verlieren spätestens ab dem 01.10.21 ihre Gültigkeit.
  2. Die Beantragung und Erstellung zum Schuljahr 21/22 für die 3 Kreise Stormarn, Segeberg und Herzogtum Lauenburg in Ratzeburg erfolgt zentral über die Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg, weitere Informationen dazu entnehmen Sie dem Bearbeitungsportal: www.ticket-olav.de oder dem beigefügten Flyer.

Für die Umstellung müssen alle Eltern bzw. Sorgeberechtigten von anspruchsberechtigten Schüler*innen im Zeitraum vom 10.05. bis 10.06.2021 unter: www.ticket-olav.de einen Onlineantrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten stellen (Achtung: der Online-Antrag ist erst ab dem 10.05.21 freigeschaltet!)

Die Ausgabe der Bustickets erfolgt dann wie üblich über das Schulsekretariat der Sventana-Schule zu Beginn des neuen Schuljahres. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Elternanschreiben des Kreises Segeberg sowie dem Info-Flyer. Hier ist auch die Telefonnummer genannt, an die Sie sich bei weiteren Fragen oder Problemen ab dem 10.05.2021 wenden können.

Die beigefügten Anlagen erhalten Sie in den kommenden Tagen über Ihre Kinder noch einmal in Papierform.

NEU: Elternbrief zum Schulbetrieb ab 03.05.2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
wir freuen uns, dass der Inzidenzwert im Kreis Segeberg nun wieder unter 100 liegt. Gestern Abend hat das Gesundheitsamt die Lage im Kreis Segeberg neu bewertet.

So können wir ab Montag, 03.05.2021, mit den Klassen 1-6 in den Präsenzunterricht übergehen und mit den Klassen 7-9 in den Wechselunterricht starten.

Im Wechselunterricht der Klassen 7-9 beginnen wir am Montag mit den Gruppen 1 (A), in der darauffolgenden Woche erscheinen dann die Gruppen 2 (B). Der Unterricht findet regulär nach Stundenplan statt. Die Stundenpläne und die Gruppeneinteilungen werden durch die Klassenlehrer bekanntgegeben.

Die Abschlussklassen haben weiterhin vollständig Präsenzunterricht.

Es gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen der medizinischen Mund- und Nasenbedeckungen, das Abstandsgebot und unser Corona-Wege-und-Schulhofkonzept. Zu Stundenbeginn holen die Fach- und Klassenlehrkräfte die Klassen von ihren Schulhöfen ab.

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Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung des Schuljahres 2020/21

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
im Zuge der Corona-Pandemie hat das Ministerium für Bildung des Landes Schleswig-Holstein beschlossen, dass die Schülerinnen und Schüler des aktuellen Jahrgangs 2020/21 das Schuljahr freiwillig wiederholen können. Dieses Jahr gilt formal nicht als Wiederholungsjahr und ist nicht unmittelbar an das Notenbild geknüpft. Sollten sie also in Absprache mit ihrem Kind zu der Einschätzung gelangen, dass die Bildungslücke im Laufe des Schuljahres so groß geworden ist, dass eine Wiederholung des Schuljahres von Vorteil ist, steht Ihnen diese Möglichkeit zur Verfügung.
Sollten Sie diese Möglichkeit in Betracht ziehen, können Sie sich gern durch die Schule beraten lassen, bitte wenden Sie sich zeitnah an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer. Bitte suchen Sie das Gespräch.

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Elternbrief Schule ab 26.04.2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
wir freuen uns, dass der Inzidenzwert im Kreis Segeberg nun wieder unter 100 liegt. So können wir ab Montag, 26.04.21, mit den Klassen 1 bis 6 in den Wechselunterricht übergehen. Wir starten in der Grundschule am Montag mit der Gruppe B und in der Gemeinschaftsschule mit der Gruppe 2. Der Unterricht findet regulär nach Stundenplan statt.

Wir möchten noch einmal daran erinnern, dass der Schulbesuch nur noch mit einem negativen Corona-Testergebnis möglich ist. Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler bedeutet, dass die Voraussetzung für das Betreten der Schule – das Vorhandensein einer negativen Testbescheinigung – auf drei verschiedenen Wegen erfüllt werden kann:
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INFO OGS SEK I – BEGINN WECHSELUNTERRICHT 26.04.2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe 5. und 6. Klasse,

wir vom OGS-Team der Gemeinschaftsschule freuen uns auf euch. Mit Beginn des Wechselunterrichts am Montag, den 26.04.2021, sind auch unsere Türen wieder für euch geöffnet und ihr seid herzlich willkommen. Ab 13.00 Uhr sind wir für euch da. Der Hausaufgabentreff startet um 13.15 Uhr und im Anschluss geht’s im OGS-Treff  bis 15.00 Uhr weiter. Für Montag (26.04.2021) haben wir uns eine kleine Überraschung für euch überlegt.  😉

Herzliche Grüße

Eure Pia