Zeugnisausgabe am 27-01-2023

Kleine Erinnerung:

Am Freitag, 27.01.23, ist in der 4. Stunde Zeugnisausgabe. Der Unterricht endet für alle Klassen um 11.05 Uhr. Die Betreuung für die OGS-Grundschülerinnen und Grundschüler findet regulär ab 11.05 Uhr statt.

Hilfe am Telefon: „Nummer gegen Kummer“

Schleswig-Holstein bietet keine regionalen Ansprechpartner und verweist auf die „Nummer gegen Kummer“, Tel. 116 111.

Corona-Informationen

 Ab 3. März 2022 entfallen grundsätzlich alle Einschränkungen des Unterrichts und
des Schullebens mit Ausnahme der Masken- und Testpflicht. Damit entfällt
insbesondere die sog. Kohortenregelung für Grundschulen und Förderzentren ab 3.
März 2022, wobei Schulen aus schulorganisatorischen Gründen die Umstellung
auch erst zum 7. März 2022 vornehmen können.
 Ab 21. März 2022 entfällt die Testpflicht. Schülerinnen und Schüler sowie an Schulen
tätige Personen können sich allerdings zunächst noch zweimal die Woche freiwillig
zuhause testen. Hierfür werden Tests bereitgestellt.
 Voraussichtlich bis einschließlich zum 1. April 2022 gilt noch die Maskenpflicht. Auch
diese könnte dann mit den Osterferien enden.
Damit wird es ab dem 2. April 2022 auch in Schulen keine Pflicht mehr zum Tragen einer
Maske geben. Der Wegfall der Pflicht hindert aber selbstverständlich den Einzelnen nicht
daran, freiwillig eine Maske zu tragen, wenn es dem eigenen Sicherheitsbedürfnis
entspricht. Das verlangt dann im Schulalltag ein besonderes Augenmerk im Hinblick auf
den Umgang und das Miteinander. Wie bisher auch werden in den Schulen in besonderem
Maße gegenseitige Rücksichtnahme und eine verständnisvolle Kommunikation gefordert
sein.

Coronavirus – Schulen&Hochschulen – Coronavirus Informationen für Schulen – schleswig-holstein.de

Schulbesuch bei extremen Witterungslagen

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

in Schleswig-Holstein ist ein Sturmtief angekündigt, das das Land von Mittwochabend bis Donnerstagabend mit orkanartigen Böen überqueren soll. In dieser Situation gilt für Schulen besonders, was generell bei extremen Witterungslagen gilt: Eltern, die für ihr Kind eine besondere Gefährdung auf dem Schulweg durch die Witterungs- und Straßenverhältnisse befürchten, können ihr Kind zu Hause behalten oder es vorzeitig vom Unterricht abholen. Der versäumte Unterrichtstag wird nicht als Fehltag erfasst. Bitte achten Sie heute und morgen auf Hinweise durch den Rundfunk und Ihre örtlichen Medien sowie weitergehende Anordnungen der örtlichen Behörden.

Generelle Hinweise zum Schulbesuch bei extremen Witterungslagen finden Sie unter folgendem Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Service/winterhotline/Winterhotline.html

Neues Kursheft II-22

Auch, wenn wir bis zum „normalen“ Schulbetrieb bestimmt noch ein Stück Weg vor uns haben, haben wir in diesem Halbjahr ein (hoffentlich!) attraktives Kurspaket schnüren können!

Leider werden wir mit bei unserem Vorhaben, in unserer Schule einen Bauernhof zu gestalten, durch Corona immer noch ausgebremst. Aber trotzdem sollen natürlich die Vorbereitungen weiterlaufen und wir haben auf unserem Schulgelände allerhand vor:

So wollen die Kurse „Open Air Werkstatt“, und die „Sventana-Bienenexperten“ unseren Bauernhof mit auf die Beine stellen.

Natürlich sind auch unsere alt bewährten naturverbundenen Angebote wie „Ponytreff auf dem Eekhoff“ oder „Sventana-Schulwald“ wieder am Start.

Für die Kreativen unter euch haben wir neben unseren Naturwerkstattkursen „Open Air Werkstatt“ sowie dem „Sventana-Kochstudio“ wieder „Juttas Bastelstube“ im Programm, hier habt ihr die Möglichkeit, euer kreatives Geschick mit vielen unterschiedlichen Bastelmaterialien voll zu entfalten. Außerdem freuen wir uns, unsere „Designerwerkstatt“ weiter anbieten zu können, hier könnt ihr euch mit vielen unterschiedlichen Textilien mit und ohne Nähmaschine entfalten.

Natürlich dürfen auch in diesem Halbjahr unsere Sportskanonen nicht zu kurz kommen. Für euch halten wir die Kurse „Sport, Spiel, Spaß“ und Schwimmen im „Sventana-Schwimmteam“ bereit.

EureKonzentrationsfähigkeit und euer körperliches Geschick könnt ihr bei unseren „Yoga-Kids“ und neu auch beim „Yoga für die Klassenstufe 5 – 7“ sowie in unseren Selbstverteidigungskursen „Die Welt der Kampfkunst“ schärfen. Wer lieber baggert und pritscht, entscheidet sich sicher gerne für „Volleyball“. Natürlich kommt aber auch hier der Spaß nicht zu kurz!

Bitte bedenkt bei eurer Wahl, dass die Anmeldung zu einem Kurs für ein Schulhalbjahr bindend ist. Sicherlich gibt es auch mal den einen oder anderen Tag, an dem ihr vielleicht nicht so motiviert seid oder lieber etwas Anderes machen würdet. Aber eure Kursleiterin oder euer Kursleiter hat sich bei der Vorbereitung viel Mühe gemacht und es ist ganz normal, dass man an diesen „lustlosen“ Tagen auch mal die Zähne zusammenbeißen muss.

Vor diesem bunten Nachmittagsprogramm habt ihr, liebe Schülerinnen und Schüler, auf jeden Fall genügend Zeit für ein Mittagessen und je nach Beginn eures Kurses die Möglichkeit, eure Hausaufgaben mit Unterstützung der Schülerhilfe in der Schule zu erledigen.

Falls ihr /Sie Fragen oder Vorschläge habt/haben, sind wir gern per E-Mail an Sonja.Otte@schule.landsh.de erreichbar.

Viel Spaß beim Schmökern!

Euer / Ihr

OGS-Team

…und falls sich die/der Ein oder Andere wundern sollte: Frauke Papke hat die Leitung an mich weitergereicht. Mein Name ist Sonja Otte, und ich möchte Euch / Ihnen als Ansprechpartner in allen Belangen der OGS zur Seite stehen. Ich freue mich auf ein vielfältiges Miteinander genauso wie auf Ideen und Anregungen!

Neuer Absonderungserlass

  • Neuer Absonderungserlass
    Das Gesundheitsministerium hat den Erlass von Allgemeinverfügungen über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) geändert. Wichtig ist dabei, dass für alle Personen, die an dem Testkonzept in Schulen teilnehmen und hierbei einen positiven Selbsttest haben, eine Bestätigung des Testergebnisses unverzüglich durch einen durch geschultes Personal durchgeführten SARS-CoV-2 zertifizierten Antigenschnelltest (PoC-Test) in einem Testzentrum oder einer Teststation erfolgen soll. Ist dieser zweite Test negativ, so besteht keine Absonderungspflicht.
    Tritt in einer Lerngruppe ein bestätigter Infektionsfall auf, so gilt für die Schülerinnen und Schüler die nicht infiziert sind weiterhin, dass sie sich nicht in Absonderung begeben müssen
    (wenn nicht das Gesundheitsamt ausdrücklich etwas Anderes entscheidet).
  • https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2022/220202_Absonderungserlass.html
  • Testpflicht für den Zugang zur Schule
    Für den Zugang zur Schule sind weiterhin die in § 7 Schulen-Coronaverordnung geregelten Voraussetzungen einzuhalten. Das bedeutet z.B. für Eltern, die zu einem Gespräch in die Schule kommen, dass sie unabhängig von ihrem Status als geimpft oder genesen den Nachweis einer Teststation über einen negativen Coronatest vorlegen müssen. Der Nachweis muss vom Tag vor dem Besuch in der Schule oder demselben Tag stammen. Alle Personen sind von der Testpflicht erfasst, dies gilt unabhängig davon, ob die jeweilige Person im Sinne von § 2 Nummer 2 oder 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen ist.
  • https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/Testen/wirtesten.html