Ab Montag (19.04.) Distanzlernen für alle Jahrgänge

Im Kreis Segeberg bleiben am Montag die meisten Klassenräume leer. Wegen der „Notbremse“ gilt für alle Jahrgänge das Distanzlernen. Ausnahmen gibt es für Abschlussklassen und die Notbetreuung (Jg.1-6).
Mit einer Inzidenz über 100 gilt weiterhin die „Notbremse“ verkündete Bildungsministerin Karin Prien am Mittwochnachmittag.

Corona-Reaktionsplan: schleswig-holstein.de – Coronavirus – Schulen&Hochschulen – Weiterentwickelter Corona-Reaktionsplan für Schulen (schleswig-holstein.de)

Hinweis: Einführung verpflichtenden Selbsttests nach den Osterferien

Zum Nachweis eines negativen Testergebnisses stehen folgende drei Möglichkeiten zur Verfügung:
 Durchführung einer zweimal wöchentlichen Selbsttestung in der Schule (in der Regel montags und donnerstags).

 Vorlage einer Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test, z. B. im Bürgertestzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke. Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden (in der Regel montags und donnerstags).
 Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld. Dieser Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden (in der Regel montags und donnerstags).

Für zwei Personengruppen gibt es Ausnahmen von der Testpflicht:
 Schülerinnen und Schüler, die sich derzeit in den Abschlussprüfungen befinden, sind weiterhin von der Testpflicht ausgenommen. Hier gilt weiterhin die Regelung, dass im Vorfeld jeder Prüfung ein Testangebot in Schule unterbreitet wird.
 Kinder und Jugendliche mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf, die auf Grund einer schwerwiegenden körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Selbsttest eigenständig in Schule durchzuführen, sind von der Testpflicht solange befreit, bis Schulen Einzeltests zur Mitnahme nach Hause ausreichen können und der Test dann im häuslichen Umfeld durchgeführt und im Rahmen der qualifizierten Selbstauskunft bescheinigt werden kann. Dies wird nach aktuellem Stand frühestens in der 18. Kalenderwoche der Fall sein. Ungeachtet dessen sollen auch diese Schülerinnen und Schüler soweit möglich eine Testung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten durchführen.

Schulen-Coronaverordnung – SchulencoronaVO:

schleswig-holstein.de – Coronavirus – Schleswig-Holstein – Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) Landesverordnung über besondere Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 an Schulen (Schulen-Coronaverordnung – SchulencoronaVO) (schleswig-holstein.de)

Selbsttests an Schulen

Kommende Woche startet die Selbsttest-Kampagne „#WirTesten“ an den Schulen im echten Norden. Das Land stellt dafür 610.000 Antigen-Selbsttests bereit.

Ab der kommenden Woche können sich Schüler:innen im echten Norden einmal wöchentlich mit einem Antigen-Selbsttest auf das Coronavirus testen. „Am Donnerstag werden wir mit dem THW die erste Ladung von 230.000 Selbsttests an die Schulämter ausliefern„, sagte Bildungsministerin Karin Prien in Kiel. In den darauffolgenden Tagen werden weitere 380.000 Tests an die Schulen geliefert.

Die neuen Selbsttests ergänzen die Corona-Schnelltests, mit denen sich alle Bürger:innen gemäß der Teststrategie von Bund und Ländern seit dem 8. März einmal wöchentlich kostenlos testen lassen können.

Erste Tests für Abschlussjahrgänge

Die erste Lieferung der Tests ist für die Schüler:innen der Abschlussjahrgänge bestimmt, damit diese sich vor ihren letzten Prüfungen in der kommenden Woche testen können. Das Bildungsministerium empfiehlt, sich am Vorabend der Prüfung zu testen, da sich die Aussagekraft über die Ansteckungsgefahr auch auf den folgenden Vormittag bezieht. Bis spätestens Mitte der kommenden Woche sollen dann alle Schüler:innen ein Testangebot erhalten haben.

Die Selbsttests werden im Rahmen der Kampagne „#WirTesten“ vorerst bis zu den Osterferien bereit gestellt. Sie seien ein weiterer Baustein, um den Unterrichtsbetrieb aufrecht zu erhalten und sicherer zu gestalten, sagte Prien: „Dadurch leisten wir auch einen gemeinsamen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.“ Die Schüler:innen sollen bei den Selbsttests von Freiwilligen beaufsichtigt werden. Dies könnten sowohl Eltern, Lehrkräfte oder auch weiteres schulisches Personal sein.

[…] siehe auch: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/_startseite/Artikel_2021/03_Maerz/210317_selbsttests_kampagne_schule.html