Ab Montag (19.04.) Distanzlernen für alle Jahrgänge

Im Kreis Segeberg bleiben am Montag die meisten Klassenräume leer. Wegen der „Notbremse“ gilt für alle Jahrgänge das Distanzlernen. Ausnahmen gibt es für Abschlussklassen und die Notbetreuung (Jg.1-6).
Mit einer Inzidenz über 100 gilt weiterhin die „Notbremse“ verkündete Bildungsministerin Karin Prien am Mittwochnachmittag.

Corona-Reaktionsplan: schleswig-holstein.de – Coronavirus – Schulen&Hochschulen – Weiterentwickelter Corona-Reaktionsplan für Schulen (schleswig-holstein.de)

Hinweis: Einführung verpflichtenden Selbsttests nach den Osterferien

Zum Nachweis eines negativen Testergebnisses stehen folgende drei Möglichkeiten zur Verfügung:
 Durchführung einer zweimal wöchentlichen Selbsttestung in der Schule (in der Regel montags und donnerstags).

 Vorlage einer Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test, z. B. im Bürgertestzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke. Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden (in der Regel montags und donnerstags).
 Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld. Dieser Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden (in der Regel montags und donnerstags).

Für zwei Personengruppen gibt es Ausnahmen von der Testpflicht:
 Schülerinnen und Schüler, die sich derzeit in den Abschlussprüfungen befinden, sind weiterhin von der Testpflicht ausgenommen. Hier gilt weiterhin die Regelung, dass im Vorfeld jeder Prüfung ein Testangebot in Schule unterbreitet wird.
 Kinder und Jugendliche mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf, die auf Grund einer schwerwiegenden körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Selbsttest eigenständig in Schule durchzuführen, sind von der Testpflicht solange befreit, bis Schulen Einzeltests zur Mitnahme nach Hause ausreichen können und der Test dann im häuslichen Umfeld durchgeführt und im Rahmen der qualifizierten Selbstauskunft bescheinigt werden kann. Dies wird nach aktuellem Stand frühestens in der 18. Kalenderwoche der Fall sein. Ungeachtet dessen sollen auch diese Schülerinnen und Schüler soweit möglich eine Testung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten durchführen.

Schulen-Coronaverordnung – SchulencoronaVO:

schleswig-holstein.de – Coronavirus – Schleswig-Holstein – Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) Landesverordnung über besondere Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 an Schulen (Schulen-Coronaverordnung – SchulencoronaVO) (schleswig-holstein.de)

Aktuelle Lage ab dem 22.03.2021

Am 17. März 2021 hat die Landesregierung auf Basis der Empfehlungen der örtlichen Gesundheitsämter eine Einschätzung zum aktuellen Lagebild und eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen bezüglich des Abweichens von der Corona-Bekämpfungs-Verordnung im Bereich Schulen ab dem 22. März 2021 getroffen. Wie bereits in der letzten Woche wurde die Entscheidung getroffen, den Empfehlungen der Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte zu folgen und so zu verfahren, wie von diesen vorgeschlagen.

[…]

Kreis Segeberg:

  1. Jahrgangsstufen 1 bis 6: Wechselunterricht.
  2. Notbetreuung: für die Jahrgangsstufen 1 bis 6
  3. 7. bis Q1: Lernen in der Distanz
  4. Abschlussklassen: Präsenzangebote

Elternbrief Klassen 5 und 6

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

am 01.03.2021 hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine weitere Schulöffnung zum 08.03.2021 für die Klassenstufen 5 und 6 angekündigt. Das Präsenzunterrichtsangebot wird von den Klassen 1-4 um die Klassen 5-6 erweitert. Laut Schulkonferenzbeschluss haben wir am Montag, den 08.03.2021, einen beweglichen Ferientag und am Dienstag, den 09.03.2021, einen Fortbildungstag für Lehrkräfte, so dass der Regelunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-6 am Mittwoch, den 10.03.2021, startet. Wir freuen uns sehr darauf Ihre Kinder wiederzusehen.

Elternbrief Grundschule

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

vor ein paar Tagen haben Sie das Schreiben aus dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zum Thema der Schulöffnung erhalten. Am Montag, den 22.02.2021 startet also wieder der Regelunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4. Wir freuen uns sehr darauf Ihre Kinder wiederzusehen.

Pressekonferenz des Ministerpräsidenten Daniel Günther am 10.02.2021

Link: Corona-Regeln in SH: Lockdown verlängert – Ausnahmen für Schulen | NDR.de – Nachrichten – Schleswig-Holstein

Ein erster Schritt in Richtung Öffnungen sind laut Günther die Bereiche Kinderbetreuung und Schule. Dabei soll es ein schrittweises Vorgehen geben. Der CDU-Politiker kündigte an, dass Grundschulen und Kitas ab 22. Februar in den Regelbetrieb unter Pandemie-Bedingungen gehen sollen. Das soll für Kreise und kreisfreie Städte gelten, die einen stabilen Inzidenzwert von unter 100 haben. Anders, als bisher von der Landesregierung geplant, sollen die Kinder der Klassen 5 und 6 aber erst mal noch weiter zu Hause im Distanzunterricht bleiben.