Neues Kursheft II-22

Auch, wenn wir bis zum „normalen“ Schulbetrieb bestimmt noch ein Stück Weg vor uns haben, haben wir in diesem Halbjahr ein (hoffentlich!) attraktives Kurspaket schnüren können!

Leider werden wir mit bei unserem Vorhaben, in unserer Schule einen Bauernhof zu gestalten, durch Corona immer noch ausgebremst. Aber trotzdem sollen natürlich die Vorbereitungen weiterlaufen und wir haben auf unserem Schulgelände allerhand vor:

So wollen die Kurse „Open Air Werkstatt“, und die „Sventana-Bienenexperten“ unseren Bauernhof mit auf die Beine stellen.

Natürlich sind auch unsere alt bewährten naturverbundenen Angebote wie „Ponytreff auf dem Eekhoff“ oder „Sventana-Schulwald“ wieder am Start.

Für die Kreativen unter euch haben wir neben unseren Naturwerkstattkursen „Open Air Werkstatt“ sowie dem „Sventana-Kochstudio“ wieder „Juttas Bastelstube“ im Programm, hier habt ihr die Möglichkeit, euer kreatives Geschick mit vielen unterschiedlichen Bastelmaterialien voll zu entfalten. Außerdem freuen wir uns, unsere „Designerwerkstatt“ weiter anbieten zu können, hier könnt ihr euch mit vielen unterschiedlichen Textilien mit und ohne Nähmaschine entfalten.

Natürlich dürfen auch in diesem Halbjahr unsere Sportskanonen nicht zu kurz kommen. Für euch halten wir die Kurse „Sport, Spiel, Spaß“ und Schwimmen im „Sventana-Schwimmteam“ bereit.

EureKonzentrationsfähigkeit und euer körperliches Geschick könnt ihr bei unseren „Yoga-Kids“ und neu auch beim „Yoga für die Klassenstufe 5 – 7“ sowie in unseren Selbstverteidigungskursen „Die Welt der Kampfkunst“ schärfen. Wer lieber baggert und pritscht, entscheidet sich sicher gerne für „Volleyball“. Natürlich kommt aber auch hier der Spaß nicht zu kurz!

Bitte bedenkt bei eurer Wahl, dass die Anmeldung zu einem Kurs für ein Schulhalbjahr bindend ist. Sicherlich gibt es auch mal den einen oder anderen Tag, an dem ihr vielleicht nicht so motiviert seid oder lieber etwas Anderes machen würdet. Aber eure Kursleiterin oder euer Kursleiter hat sich bei der Vorbereitung viel Mühe gemacht und es ist ganz normal, dass man an diesen „lustlosen“ Tagen auch mal die Zähne zusammenbeißen muss.

Vor diesem bunten Nachmittagsprogramm habt ihr, liebe Schülerinnen und Schüler, auf jeden Fall genügend Zeit für ein Mittagessen und je nach Beginn eures Kurses die Möglichkeit, eure Hausaufgaben mit Unterstützung der Schülerhilfe in der Schule zu erledigen.

Falls ihr /Sie Fragen oder Vorschläge habt/haben, sind wir gern per E-Mail an Sonja.Otte@schule.landsh.de erreichbar.

Viel Spaß beim Schmökern!

Euer / Ihr

OGS-Team

…und falls sich die/der Ein oder Andere wundern sollte: Frauke Papke hat die Leitung an mich weitergereicht. Mein Name ist Sonja Otte, und ich möchte Euch / Ihnen als Ansprechpartner in allen Belangen der OGS zur Seite stehen. Ich freue mich auf ein vielfältiges Miteinander genauso wie auf Ideen und Anregungen!

Neuer Absonderungserlass

  • Neuer Absonderungserlass
    Das Gesundheitsministerium hat den Erlass von Allgemeinverfügungen über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) geändert. Wichtig ist dabei, dass für alle Personen, die an dem Testkonzept in Schulen teilnehmen und hierbei einen positiven Selbsttest haben, eine Bestätigung des Testergebnisses unverzüglich durch einen durch geschultes Personal durchgeführten SARS-CoV-2 zertifizierten Antigenschnelltest (PoC-Test) in einem Testzentrum oder einer Teststation erfolgen soll. Ist dieser zweite Test negativ, so besteht keine Absonderungspflicht.
    Tritt in einer Lerngruppe ein bestätigter Infektionsfall auf, so gilt für die Schülerinnen und Schüler die nicht infiziert sind weiterhin, dass sie sich nicht in Absonderung begeben müssen
    (wenn nicht das Gesundheitsamt ausdrücklich etwas Anderes entscheidet).
  • https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2022/220202_Absonderungserlass.html
  • Testpflicht für den Zugang zur Schule
    Für den Zugang zur Schule sind weiterhin die in § 7 Schulen-Coronaverordnung geregelten Voraussetzungen einzuhalten. Das bedeutet z.B. für Eltern, die zu einem Gespräch in die Schule kommen, dass sie unabhängig von ihrem Status als geimpft oder genesen den Nachweis einer Teststation über einen negativen Coronatest vorlegen müssen. Der Nachweis muss vom Tag vor dem Besuch in der Schule oder demselben Tag stammen. Alle Personen sind von der Testpflicht erfasst, dies gilt unabhängig davon, ob die jeweilige Person im Sinne von § 2 Nummer 2 oder 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen ist.
  • https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/Testen/wirtesten.html

Testpflicht

Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und andere an der Schule tätige Personen müssen seit dem 19. April zweimal wöchentlich einen Test an der Schule durchführen oder ein negatives Testergebnis nachweisen, das nicht älter als drei Tage sein darf.

Die Testfrequenz in den Schulen wird zunächst bis Mitte März 2022 auf drei Testungen/Woche erhöht. Der Testnachweis gilt nur noch für zwei Tage (inklusive Tag der Testung).

Das ist die Voraussetzung dafür, dass die Schule betreten werden darf. Die Testpflicht an Schulen gilt ab dem 17. Januar auch für Geimpfte und Genesene. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Das Bildungsministerium stellt den Schulen für die Personen, die dieser Testpflicht unterliegen, Tests zur Verfügung. Es gibt auch die Möglichkeit, den Test im Bürgertestzentrum, in einer Apotheke oder einer Arztpraxis machen zu lassen. Schülerinnen und Schüler können sich außerdem zuhause testen. Dann muss eine qualifizierte Selbstauskunft einer oder eines Sorgeberechtigten oder der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers vorgelegt werden.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/Testen/wirtesten.html

Neue Schulen-Coronaverordnung:

http://Schulen-Coronaverordnung – SchulencoronaVO

Neue Regeln für Quarantäne & Co:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2022/I/220114_absonderungserlass_neu.html

 

Zum Schulstart am 10. Jan. 2022

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

am 10. Januar 2022 wird der Schulbetrieb mit den bestehenden Schutzkonzepten wieder aufgenommen. Um nach den Weihnachtsferien einen guten Start in das weitere Schuljahr zu haben, bitten wir Sie und euch alle darum, am Sonntag vor dem ersten Schultag einen Selbsttest zu machen. Außerdem empfehlen wir dringend, in den Tagen vor dem Start der Schule die persönlichen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren

Zusätzliche Schutzmaßnahmen:
Testkonzept
Ab sofort zunächst für die Zeit bis zum 23. Januar 2022 wird die Testpflicht in Schulen auf drei Tests pro Woche erweitert. Die Tests berechtigen während dieser Zeit also nur noch für zwei Tage zum Schulbesuch, ein am Montag durchgeführter Test dementsprechend für Montag und Dienstag. Die Tageszeit der Testdurchführung bleibt hierbei unerheblich.

Mit der nächsten Schulen-Coronaverordnung (voraussichtlich spätestens mit Wirkung zum17. Januar) wird die Testpflicht auch auf die Geimpften und Genesenen ausgeweitet. Ausdrücklich bitte ich aber schon in der kommenden Woche alle Geimpften und Genesenen, freiwillig an den Testungen teilzunehmen.

Mund-Nasen-Bedeckung
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleibt in der jetzigen Form bestehen.


Kohortenregelung Grundschulen und Förderzentren
Um die Infektionsrate durch das SARS-CoV-2 zu reduzieren, richten wir für den Bereich der Grundschule wieder unsere definierende Kohorten (jeweils ein Jahrgang) ein. Dennoch kann die Kohorte zur Aufrechterhaltung von Ganztags- und Betreuungsangeboten nach sorgfältiger Abwägung mehrere Lerngruppen umfassen. Wir werden aber versuchen, möglichst keine Kohortendurchmischung zu ermöglichen.


Musik und Sport
Auch über vorübergehend erhöhte Schutzmaßnahmen für den Unterricht im Fach Sport und im Fach Musik soll ein Beitrag dazu geleistet werden, Ansteckungsrisiken zu reduzieren. Daher gilt zunächst befristet für die ersten zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn bis einschließlich 21. Januar 2022 Folgendes:
Der Sportunterricht gemäß Fachanforderungen wird ausgesetzt. Moderate Bewegungsangebote unter Beachtung erhöhter Hygieneanforderungen, insbesondere Abstand, sind weiterhin wichtig, d.h. der Sportunterricht fällt grundsätzlich nicht aus. Soweit es die Witterung zulässt, sollen diese Angebote im Freien realisiert werden.
[…] Die Durchführung von schulinternen oder schulübergreifenden Wettkämpfen ist nicht gestattet.
Singen und das Spielen von Blasinstrumenten sind vorübergehend nicht zulässig, weder im Unterricht noch in Kleingruppen oder Einzelsituationen.

Siehe auch:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/_startseite/Artikel_2022/220106_pk_schulstart.html