Schulbetrieb ab dem 17. Mai: Regelungen Segeberg – Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

hier nun die offizielle Information, dass der Kreis Segeberg in Stufe I des Corona-Reaktionsplan (CRP) wechselt:

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens (fünf Werktage in Folge 7-Tage-Inzidenz unter 50) gelten gemäß dem aktuell gültigen Corona-Reaktionsplan ab Montag, 17. Mai folgende Regelungen für den Kreis Segeberg:

  • Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen

Erlass zur Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern in der Coronapandemie in der Zeit vom 17. Mai bis 18. Juni 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
im Hinblick auf mögliche Infektionsrisiken besteht vom 17. Mai bis 18. Juni 2021 auf Antrag die Möglichkeit zur Beurlaubung einzelner Schülerinnen und Schüler gem. § 15 Schulgesetz SH vom Präsenzunterricht aus wichtigem Grund. Die Eltern erklären den Antrag auf Beurlaubung schriftlich oder per E-Mail der zuständigen Schule. Die Beurlaubung gilt dann als genehmigt. […]

NEUE Busfahrkarten Kreis SE ab SJ 21/22

Liebe Eltern und liebe Sorgeberechtigten,

wie Sie aus den öffentlichen Medien bereits entnehmen konnten, findet ab dem kommenden Schuljahr 2021/22 eine Neuorganisation bei der Beantragung und Erstellung der Busfahrkarten des Kreises Segeberg statt, das bedeutet:

  1. Alle Schüler*innen erhalten ab dem 01.08.2021 ein sogenanntes E-Ticket, in Form einer Chipkarte. Die bisherigen „alten“ Bustickets in Papierform (1-Zone und Kreiskarte) verlieren spätestens ab dem 01.10.21 ihre Gültigkeit.
  2. Die Beantragung und Erstellung zum Schuljahr 21/22 für die 3 Kreise Stormarn, Segeberg und Herzogtum Lauenburg in Ratzeburg erfolgt zentral über die Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg, weitere Informationen dazu entnehmen Sie dem Bearbeitungsportal: www.ticket-olav.de oder dem beigefügten Flyer.

Für die Umstellung müssen alle Eltern bzw. Sorgeberechtigten von anspruchsberechtigten Schüler*innen im Zeitraum vom 10.05. bis 10.06.2021 unter: www.ticket-olav.de einen Onlineantrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten stellen (Achtung: der Online-Antrag ist erst ab dem 10.05.21 freigeschaltet!)

Die Ausgabe der Bustickets erfolgt dann wie üblich über das Schulsekretariat der Sventana-Schule zu Beginn des neuen Schuljahres. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Elternanschreiben des Kreises Segeberg sowie dem Info-Flyer. Hier ist auch die Telefonnummer genannt, an die Sie sich bei weiteren Fragen oder Problemen ab dem 10.05.2021 wenden können.

Die beigefügten Anlagen erhalten Sie in den kommenden Tagen über Ihre Kinder noch einmal in Papierform.

Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung des Schuljahres 2020/21

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
im Zuge der Corona-Pandemie hat das Ministerium für Bildung des Landes Schleswig-Holstein beschlossen, dass die Schülerinnen und Schüler des aktuellen Jahrgangs 2020/21 das Schuljahr freiwillig wiederholen können. Dieses Jahr gilt formal nicht als Wiederholungsjahr und ist nicht unmittelbar an das Notenbild geknüpft. Sollten sie also in Absprache mit ihrem Kind zu der Einschätzung gelangen, dass die Bildungslücke im Laufe des Schuljahres so groß geworden ist, dass eine Wiederholung des Schuljahres von Vorteil ist, steht Ihnen diese Möglichkeit zur Verfügung.
Sollten Sie diese Möglichkeit in Betracht ziehen, können Sie sich gern durch die Schule beraten lassen, bitte wenden Sie sich zeitnah an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer. Bitte suchen Sie das Gespräch.

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Elternbrief Schule ab 26.04.2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
wir freuen uns, dass der Inzidenzwert im Kreis Segeberg nun wieder unter 100 liegt. So können wir ab Montag, 26.04.21, mit den Klassen 1 bis 6 in den Wechselunterricht übergehen. Wir starten in der Grundschule am Montag mit der Gruppe B und in der Gemeinschaftsschule mit der Gruppe 2. Der Unterricht findet regulär nach Stundenplan statt.

Wir möchten noch einmal daran erinnern, dass der Schulbesuch nur noch mit einem negativen Corona-Testergebnis möglich ist. Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler bedeutet, dass die Voraussetzung für das Betreten der Schule – das Vorhandensein einer negativen Testbescheinigung – auf drei verschiedenen Wegen erfüllt werden kann:
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