Liebe Eltern und Sorgeberechtigten, liebe Schüler*innen,
wie Sie sicherlich bereits aus der Presse erfahren haben, wird allen Schüler*innen ab Montag, 22. März 2021, ein einmal wöchentliches Selbsttestangebot zur Verfügung gestellt die Abschlussklassenschüler*innen erhalten die Möglichkeit sich dreimal vor den Abschlussprüfungen testen zu lassen. Das Selbsttestangebot ist ein weiterer Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und soll damit für mehr Sicherheit für den Unterrichtsbetrieb sorgen.
Die Landesregierung hat den SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test der Firma Roche beschafft. Dabei handelt es sich um Tests zur Eigenanwendung durch die Schüler*innen. Ein Anwendungsvideo des Selbsttests finden Sie auf der Seite des Herstellers:
https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/#anchor-handhabung.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen Eltern eine Einverständniserklärung zur Durchführung des Selbsttests sowie eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten unterzeichnen. Volljährige Schüler*innen müssen nur die Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung unterzeichnen. Das entsprechende Formular mit den dazugehörigen Informationsunterlagen finden Sie diesem Schreiben als Anlage beigefügt.
Das Testangebot ist freiwillig. Sollte eine Schülerin oder ein Schüler das Testangebot nicht in Anspruch nehmen, so ergeben sich daraus keine Konsequenzen.
Ablauf der Testung an unser Schule:
- Es können nur Schüler*innen an Selbsttests teilnehmen, für die eine gültige Einverständnis- und Einwilligungserklärung vorliegt.
- Die Selbsttests werden montags, mittwochs und donnerstags ab 13.00 Uhr in der Lobby unserer Aula angeboten.
- Während der Testung ist sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen Schüler*innen zu achten. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden.
- Die Selbsttests führen die Schüler*innen unter Aufsicht von unserem schulischen Personal selbst durch.
- Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer COVID-19-Erkrankung. Es wird allerdings schulintern als Verdachtsfall eingestuft und die betroffene Person muss unverzüglich abgeholt und einem Arzt zum PCR Test vorgestellt werden (siehe Anlage „Verhalten bei einem positiven Testergebnis“)
- Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Kohorte in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schüler*innen mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen. Auch Schüler*innen ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.
Aufgrund der in der kommenden Woche stattfindenden Abschlussprüfungen beginnen die Selbsttestungen für alle Schüler*innen ab Freitag, dem 26.03.21, 13.00 Uhr.
Die Abschlussschüler*innen können sich bereits am Montag, den 22.03.21, am Donnerstag, den 25.03.21 und am Freitag, den 26.03.2021 ab 13.00 Uhr testen lassen.
Die Ihnen mit dieser Schulinformation zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie weitere Informationen zum Thema Teststrategie für Schüler*innen werden in den kommenden Tagen auch auf der Homepage der Landesregierung unter: www.schleswig-holstein.de/wirtesten und unserer Schulhomepage unter: www.sventana-schule.de zu finden sein.