Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung des Schuljahres 2020/21

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
im Zuge der Corona-Pandemie hat das Ministerium für Bildung des Landes Schleswig-Holstein beschlossen, dass die Schülerinnen und Schüler des aktuellen Jahrgangs 2020/21 das Schuljahr freiwillig wiederholen können. Dieses Jahr gilt formal nicht als Wiederholungsjahr und ist nicht unmittelbar an das Notenbild geknüpft. Sollten sie also in Absprache mit ihrem Kind zu der Einschätzung gelangen, dass die Bildungslücke im Laufe des Schuljahres so groß geworden ist, dass eine Wiederholung des Schuljahres von Vorteil ist, steht Ihnen diese Möglichkeit zur Verfügung.
Sollten Sie diese Möglichkeit in Betracht ziehen, können Sie sich gern durch die Schule beraten lassen, bitte wenden Sie sich zeitnah an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer. Bitte suchen Sie das Gespräch.

[…]

Elternbrief Schule ab 26.04.2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
wir freuen uns, dass der Inzidenzwert im Kreis Segeberg nun wieder unter 100 liegt. So können wir ab Montag, 26.04.21, mit den Klassen 1 bis 6 in den Wechselunterricht übergehen. Wir starten in der Grundschule am Montag mit der Gruppe B und in der Gemeinschaftsschule mit der Gruppe 2. Der Unterricht findet regulär nach Stundenplan statt.

Wir möchten noch einmal daran erinnern, dass der Schulbesuch nur noch mit einem negativen Corona-Testergebnis möglich ist. Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler bedeutet, dass die Voraussetzung für das Betreten der Schule – das Vorhandensein einer negativen Testbescheinigung – auf drei verschiedenen Wegen erfüllt werden kann:
[…]

INFO OGS SEK I – BEGINN WECHSELUNTERRICHT 26.04.2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe 5. und 6. Klasse,

wir vom OGS-Team der Gemeinschaftsschule freuen uns auf euch. Mit Beginn des Wechselunterrichts am Montag, den 26.04.2021, sind auch unsere Türen wieder für euch geöffnet und ihr seid herzlich willkommen. Ab 13.00 Uhr sind wir für euch da. Der Hausaufgabentreff startet um 13.15 Uhr und im Anschluss geht’s im OGS-Treff  bis 15.00 Uhr weiter. Für Montag (26.04.2021) haben wir uns eine kleine Überraschung für euch überlegt.  😉

Herzliche Grüße

Eure Pia

Ab Montag (19.04.) Distanzlernen für alle Jahrgänge

Im Kreis Segeberg bleiben am Montag die meisten Klassenräume leer. Wegen der „Notbremse“ gilt für alle Jahrgänge das Distanzlernen. Ausnahmen gibt es für Abschlussklassen und die Notbetreuung (Jg.1-6).
Mit einer Inzidenz über 100 gilt weiterhin die „Notbremse“ verkündete Bildungsministerin Karin Prien am Mittwochnachmittag.

Corona-Reaktionsplan: schleswig-holstein.de – Coronavirus – Schulen&Hochschulen – Weiterentwickelter Corona-Reaktionsplan für Schulen (schleswig-holstein.de)

Hinweis: Einführung verpflichtenden Selbsttests nach den Osterferien

Zum Nachweis eines negativen Testergebnisses stehen folgende drei Möglichkeiten zur Verfügung:
 Durchführung einer zweimal wöchentlichen Selbsttestung in der Schule (in der Regel montags und donnerstags).

 Vorlage einer Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test, z. B. im Bürgertestzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke. Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden (in der Regel montags und donnerstags).
 Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld. Dieser Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden (in der Regel montags und donnerstags).

Für zwei Personengruppen gibt es Ausnahmen von der Testpflicht:
 Schülerinnen und Schüler, die sich derzeit in den Abschlussprüfungen befinden, sind weiterhin von der Testpflicht ausgenommen. Hier gilt weiterhin die Regelung, dass im Vorfeld jeder Prüfung ein Testangebot in Schule unterbreitet wird.
 Kinder und Jugendliche mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf, die auf Grund einer schwerwiegenden körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Selbsttest eigenständig in Schule durchzuführen, sind von der Testpflicht solange befreit, bis Schulen Einzeltests zur Mitnahme nach Hause ausreichen können und der Test dann im häuslichen Umfeld durchgeführt und im Rahmen der qualifizierten Selbstauskunft bescheinigt werden kann. Dies wird nach aktuellem Stand frühestens in der 18. Kalenderwoche der Fall sein. Ungeachtet dessen sollen auch diese Schülerinnen und Schüler soweit möglich eine Testung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten durchführen.

Schulen-Coronaverordnung – SchulencoronaVO:

schleswig-holstein.de – Coronavirus – Schleswig-Holstein – Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) Landesverordnung über besondere Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 an Schulen (Schulen-Coronaverordnung – SchulencoronaVO) (schleswig-holstein.de)

Schulstart nach den Osterferien in Schleswig-Holstein

An alle Eltern schulpflichtiger Kinder und schulpflichtigen Erwachsenen in Schleswig-Holstein

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, seit über einem Jahr stellt die Coronapandemie unseren Alltag auf den Kopf. Auch wenn wir in Schleswig-Holstein bisher verhältnismäßig gut durch die Krise gekommen sind, auch an unseren Schulen, ist nichts wie es war und wie wir es uns gemeinsam wünschen. Die bis dahin selbstverständliche Gewissheit, nach der alle Kinder und Jugendlichen zuverlässig täglich in die Schule gehen, greift seither nicht mehr. […]

Siehe auch:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/Testen/wirtesten.html#doc249dd95c-e5aa-4d00-a6ea-f5cbb7b4179abodyText2

Aktuelle Schulöffnungen:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/tabelle_schuloeffnungen_20_21.html