Fröhliche Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

ein ereignisreiches und buntes Jahr neigt sich dem Ende zu, und wir möchten gemeinsam mit Euch, liebe Schülerinnen und Schüler und Ihnen liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, auf die vielfältigen schulischen Aktivitäten des ersten Schulhalbjahres zurückblicken und einmal innehalten.

Ein sehr schöner Höhepunkt in der vorweihnachtlichen Zeit war unser erfolgreicher Weihnachtsbasar. Es war inspirierend zu sehen, wie die Schulfamilie zusammengekommen ist, um nicht nur Wissen zu teilen, sondern auch Freude und Herzlichkeit. Dabei hatten wir immer einen guten Zweck im Kopf und so haben wir als Schulgemeinschaft ca. 3700 € eingenommen. Vielen Dank für diese großartige Summe und Euer/Ihr tolles Engagement. In diesem Jahr geben wir von diesen Einnahmen 1200 € an die Spendenaktion „Hand in Hand für Norddeutschland“. Das Motto der diesjährigen Programmaktion ist: „Besser zusammen! Der NDR mit der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung“. Der Rest der Einnahmen geht an unseren Förderverein und kommt unseren Schülerinnen und Schülern zu Gute. An dieser Stelle möchten wir uns für die hervorragende Arbeit des Fördervereins der Sventana-Schule Bornhöved bedanken. Unser Förderverein unterstützt viele Projekte unserer Schule und lebt von dem persönlichen Engagement der Schulvereinsmitglieder. Bitte unterstützen Sie unseren Förderverein, indem Sie Mitglied werden und passiv Geld spenden oder auch als aktives Mitglied, um im Vorstand unseres Vereins mitzuarbeiten. Als Anhang finden Sie das Antragsformular unseres Fördervereins.

Auch in diesem Jahr möchten wir uns bei Euch liebe Schülerinnen und Schüler, für Eurer Durchhaltevermögen bedanken. Eine starke Krankheitswelle ist über uns hinweggerollt, deren Ausläufer wir noch immer spüren können. Viele Schülerinnen und Schüler sind oder waren erkrankt. Wir wünschen allen eine gute Besserung. Wir hoffen, dass Ihr und Sie alle gesund in die verdienten Weihnachtsferien kommen.

Nachfolgend informieren wir Sie über die kommenden Termine.

Wie bereits angekündigt:

  • Für alle Schülerinnen und Schüler beginnt der erste Schultag am Montag, den 08.01.24, regulär nach Stundenplan.
  • Die Mensa ist ab dem ersten Schultag geöffnet.
  • Die OGS-Kurse laufen wie gewohnt ab dem ersten Schultag weiter.
  • Die Betreuung ist ab dem ersten Schultag vor und nach dem Unterricht geöffnet.
  • Am Donnerstag, 25.01.2024, 18 Uhr Schulkonferenz.
  • Am Freitag, 26.01.24, ist in der 4. Stunde Zeugnisausgabe. Der Unterricht endet für alle Klassen um 11.05 Uhr. Die Betreuung findet regulär ab 11.05 Uhr statt.
  • 29.01.2024, erster Schulentwicklungstag (unterrichtsfrei)

Zu guter Letzt einige Termine für Ihre Planung bis zum Halbjahresende:

  • Die Zeugniskonferenzen der Gemeinschaftsschule finden am Montag, 15.01.2024 und am 16.01.2024, statt.
  • Die Zeugniskonferenzen der Grundschule finden am Montag, 15.01.23 und am 17.01.2024, statt.
  • In den ersten zwei Februarwochen finden die Zeugnisgespräche für die 1. und 4.  Klassen statt. Ein separater Elternbrief folgt zeitnah.
  • Am Donnerstag, 08.02.2024, findet unser diesjähriger 2. Eltern-Informationsabend für den kommenden 5. Jahrgang statt. Flyer dazu erhalten alle unsere Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen über die Klassenlehrkräfte.
  • Persönliche Elterninformation, „Wie geht es weiter nach vier?“, können Sie auch am 16.01.2024 telefonisch in der Zeit von 14-18 Uhr unter 0157-375 434 94 erfahren.
  • Informationen zum Elternabend „Wie geht es weiter nach vier?“ werden noch bekanntgegeben.
  • Für den 07.02.24 ist der Elterninformationsabend zu den Zentralenabschlussprüfungen (ESA+MSA) geplant. Dieser findet eine halbe Stunde vor den regulären Elternabenden der 9. und 10. Klassen statt.
  • Fasching für die Grundschule findet voraussichtlich am 01.02.2024 statt.
  • Der bewegliche Ferientag für das zweite Halbjahr:  08.05.2024

Wir möchten uns bei Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung und die gute Zusammenarbeit bedanken. Ihr Engagement und Ihre Unterstützung ermöglichen unserer Schule ein aktives und abwechslungsreiches Schulleben.

Im Namen der gesamten Belegschaft der Sventana-Schule wünschen wir Ihnen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, und Euch, liebe Schülerinnen und Schüler, frohe und besinnliche Weihnachten, erholsame Ferien und ein gutes und friedliches Jahr 2024.

Mit freundlichen Grüßen                                                                                                                                                          

Christian Kummetz    

-Schulleiter-      

Anmeldung-Förderverein-neu.pdf (sventana-schule.de)

Elternsprechtag

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

am Donnerstag, 16.11.2023, findet der Elternsprechtag der Sventana-Schule statt, zu dem wir Sie hiermit gern einladen möchten. Der Gesprächszeitraum hierfür umfasst in der Regel die Zeit von 17.00 bis 19.00 Uhr. Die Anmeldung für den Elternsprechtag erfolgt digital über unsere Online-Plattform itslearning. Im Kurs „Elternsprechtag“ finden Sie die freien Sprechzeiten der einzelnen Lehrkräfte; die Sprechzeiten können ggf. vom obigen Zeitraum unwesentlich abweichen. Die Klassen des ersten und des vierten Jahrganges nehmen nicht am Elternsprechtag teil.

Sollten Sie sich auf itslearning nicht zurechtfinden, finden Sie auf unserem Youtube-Kanal „Sven Tana“ hilfreiche Erklär-Videos, darunter jetzt neu auch ein Erklär-Video für den Elternsprechtag.

Unseren Youtube-Kanal finden Sie mit folgendem QR-Code:

Juniorwahl 2021: Sventana-Schülerschaft hat gewählt

In der vorletzten Septemberwoche 2021 wurde an unserer Schule im Rahmen der Juniorwahl gewählt. Insgesamt 100 von 141 teilnehmenden Schüler/-innen des 8.-10. Jahrgangs gaben ihre Stimme ab – 70,9 % Wahlbeteiligung. Der Wahlzettel entsprach dem Original der Bundestagswahl des Wahlkreises Segeberg – Stormarn-Mitte.

Die Auszählung der Stimmen erfolgte durch Schüler/-innen des 10. Jahrgangs sowie Frau Petersen. Gero Storjohann (CDU) erzielte mit 23,6 % die meisten Erststimmen, gefolgt von Bengt Bergt (SPD, 22,5 %) und Jan Schupp (FDP, 21,3%).

Die Auszählung der Zweitstimmen ergab folgende Verteilung:

Bundesweit sind über 4.400 Schulen an der Juniorwahl beteiligt:  https://www.juniorwahl.de/juniorwahl-btw-2021.html

Politiker in der Schule

Damit sich unser Schüler/-innen einmal selbst ein Bild von den Positionen unterschiedlicher Parteien machen konnten, waren am 14. September junge Politiker aller im Bundestag vertretener Parteien geladen. Zur Podiumsdiskussion kamen Tristan Jadzweski (CDU), Max Mordhorst (FDP), Marlene-Langholz-Kaiser (Grüne), Max Reimers (Linke) und Philippa Petersen (SPD).

Bild: Sventana-Schule Bornhöved

Die Schüler Raphael (9. Klasse) und Kevin (10.) moderierten die 90-minütige Diskussion, in der zunächst die Politiker zu unterschiedlichen politischen Fragen ihre jeweiligen Positionen erklärten. Als später die 9.- und 10.-Klässler aus dem Publikum in die Diskussion einstiegen wurde es lebhaft im positiven Sinne. Besonders die Positionen zum Tempolimit wurde von den Schüler/-innen lebhaft diskutiert. Zum Abschluss mussten sich die Parteivertreter auch noch einmal kurz fassen: Sie mussten den Daumen heben oder senken zu Raphaels schneller Fragerunde. Wir sagen zur Veranstaltung, den Moderatoren und den Zuhörer/-innen: Daumen hoch!

Verlängerung der Schulen-Coronaverordnung

Die aktuell geltende Schulen-Coronaverordnung wird mit ihren Regeln zur Mund-Nasen-Bedeckung und zu den Testungen bis zum 3. Oktober 2021 unverändert fortgeschrieben. Sie finden die Verordnung unter folgendem Link:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html

Für den Zeitraum nach den Ferien bis Ende Oktober wird es nach dem heutigen Stand voraussichtlich weiter bei diesen Maßnahmen bleiben. Dies bedeutet im Kern, dass an den Schulen weiterhin in Innenräumen eine mindestens medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist und auch die bewährte Teststrategie (negativer Testnachweis als Zugangsvoraussetzung zur Schule und zu schulischen Präsenzveranstaltungen bei regelmäßiger Testung) fortgesetzt wird.
In den Schulen wird also auch weiterhin am bewährten, hohen Schutzstandard festgehalten, Lockerungen, wie sie nun im Freizeitbereich erfolgen, müssen vorsichtig erfolgen. Der Grund hierfür liegt zum einen darin, dass Sie in den Grundschulen nur und in den weiterführenden Schulen zum größeren Teil ungeimpfte Kinder und Jugendliche unterrichten. Zum anderen besteht für Schülerinnen und Schüler die Pflicht, die Schule zu besuchen, wenn sie nicht derzeit aufgrund einer besonderen Vulnerabilität von der Präsenzpflicht befreit sind. Sie können sich also nicht wie etwa im Freizeitbereich dagegen entscheiden, die Schule zu besuchen, und sind deshalb darauf angewiesen, dass wir angemessene Vorkehrungen zu ihrem Schutz treffen. Auch müssten nach Einschätzung der Gesundheitsbehörde bei gelockerten Vorsichtsmaßnahmen im Falle einer auftretenden Infektion wesentlich mehr Mitschülerinnen und Mitschüler in Quarantäne. Dies würde wiederum für deutlich mehr Schülerinnen und Schüler bedeuten, dass sie nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können.
Die wichtigste Vorkehrung wird auch weiterhin sein, dass alle am Schulleben unmittelbar und auch nur mittelbar Beteiligte ein Impfangebot wahrnehmen.
Für die Zeit ab November 2021 wird im Oktober nach den Herbstferien entschieden, welche Infektionsschutzmaßnahmen dann in Schulen erforderlich sind.

Selbsttests in den Ferien

Schülerinnen und Schüler können die Bestätigung der Schule derzeit nutzen, um auch in der Freizeit Zugang zu zum Beispiel Veranstaltungen oder Restaurants zu bekommen. Diese Regelung ist besonders wichtig, weil gerade die Schülerinnen und Schüler in den vergangenen Monaten Einbußen in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe erleiden mussten.

Viele von ihnen sind noch nicht geimpft oder können sich noch gar nicht impfen lassen und sollen dennoch in der nun ab 20. September vorgesehenen „3-G-Welt“ nicht erneut benachteiligt werden.
Während der Herbstferien zwischen dem 4. und 17. Oktober 2021 werden in den Schulen keine regelmäßigen Selbsttestungen durchgeführt. Damit die minderjährigen Schülerinnen und Schüler, vor allem soweit sie in Schleswig-Holstein bleiben, dennoch unter vereinfachten Bedingungen an Aktivitäten teilnehmen können, für die eine Testpflicht vorgesehen ist, behalten die Schulbescheinigungen unter für diesen Zeitraum leicht veränderten Bedingungen ihre Gültigkeit. Von den während der Schulzeit drei möglichen Testvarianten bleiben in den Ferien zwei übrig: die Testung in einem Testzentrum, in einer Apotheke oder bei einer Ärztin bzw. einem Arzt und die Selbsttestung im häuslichen Umfeld mit Bestätigung durch eine qualifizierte Selbstauskunft.
Bei Veranstaltungen oder z.B. in Restaurants muss also die Schulbescheinigung vorgelegt werden. In den Ferien muss zusätzlich entweder die jeweils höchstens 72 Stunden alte Bestätigung des professionell durchgeführten Tests oder die qualifizierte Selbstauskunft über den häuslichen Test vorgezeigt werden. Das gilt für alle minderjährigen Schülerinnen und Schüler, die noch nicht vollständig geimpft oder genesen sind.
Minderjährige Schülerinnen und Schüler können sich, weil für sie erst seit kurzem eine bzw. noch gar keine STIKO-Empfehlung zur Impfung besteht, auch weiterhin (für die 12- bis 17-Jährigen noch bis Ende November) kostenlos in den Testzentren testen lassen.
In Bezug auf die Selbsttestungen gilt das, was auch im sonstigen Schulbetrieb gilt. Notwendig ist weiterhin, dass eine Sorgeberechtige bzw. ein Sorgeberechtigter bestätigt, dass die minderjährige Schülerin oder der minderjährige Schüler den Selbsttest durchgeführt hat. Diese Selbstauskunft ist mit einem Datum und einer Uhrzeit zu versehen.
Die bescheinigte Testung oder die Selbstauskunft haben eine Wirksamkeit von 72 Stunden und müssen zusammen mit der einmaligen Schulbescheinigung bei der Veranstalterin oder dem Veranstalter vorgelegt werden. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird empfohlen, das Formular des Bildungsministeriums für die Selbstauskunft, welches die Schulen bereits verwenden, zu benutzen. Zwar steht in der Überschrift des Formulars „zur Abgabe in der Schule“, es soll in den Herbstferien aber auch zur Abgabe an anderen Stellen Verwendung finden. Sie finden das Formular unter folgendem Link:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Service/Formulare/Downloads/Corona_wir_testen_Selbstauskunft.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Die entsprechenden Regelungen sind in der Corona-Bekämpfungsverordnung enthalten, so dass die Selbsttests von allen Stellen anerkannt werden müssen. Damit auch die Anbieter die Bestätigungen akzeptieren, werden noch entsprechende Informationen veröffentlicht werden.
Beachten Sie bitte, dass in anderen Bundesländern die Regelungen abweichen können.
Bei Bedarf (formloser Antrag genügt) erhalten die Schülerinnen und Schüler für die Ferienzeit von ihren Schulen fünf Selbsttests (siehe unten Nr. 3 zur Lieferung von Selbsttests an die Schulen). Die bereitgestellten Selbsttests sind nur für minderjährige Schülerinnen und Schüler vorgesehen, die noch nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Selbstverständlich können sie auch selbst beschaffte Tests zur Testung nutzen.

Quarantäneanordnungen für Kontaktpersonen:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/210913_runderlass_absonderung.html