NEUE Busfahrkarten Kreis SE ab SJ 21/22

Liebe Eltern und liebe Sorgeberechtigten,

wie Sie aus den öffentlichen Medien bereits entnehmen konnten, findet ab dem kommenden Schuljahr 2021/22 eine Neuorganisation bei der Beantragung und Erstellung der Busfahrkarten des Kreises Segeberg statt, das bedeutet:

  1. Alle Schüler*innen erhalten ab dem 01.08.2021 ein sogenanntes E-Ticket, in Form einer Chipkarte. Die bisherigen „alten“ Bustickets in Papierform (1-Zone und Kreiskarte) verlieren spätestens ab dem 01.10.21 ihre Gültigkeit.
  2. Die Beantragung und Erstellung zum Schuljahr 21/22 für die 3 Kreise Stormarn, Segeberg und Herzogtum Lauenburg in Ratzeburg erfolgt zentral über die Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg, weitere Informationen dazu entnehmen Sie dem Bearbeitungsportal: www.ticket-olav.de oder dem beigefügten Flyer.

Für die Umstellung müssen alle Eltern bzw. Sorgeberechtigten von anspruchsberechtigten Schüler*innen im Zeitraum vom 10.05. bis 10.06.2021 unter: www.ticket-olav.de einen Onlineantrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten stellen (Achtung: der Online-Antrag ist erst ab dem 10.05.21 freigeschaltet!)

Die Ausgabe der Bustickets erfolgt dann wie üblich über das Schulsekretariat der Sventana-Schule zu Beginn des neuen Schuljahres. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Elternanschreiben des Kreises Segeberg sowie dem Info-Flyer. Hier ist auch die Telefonnummer genannt, an die Sie sich bei weiteren Fragen oder Problemen ab dem 10.05.2021 wenden können.

Die beigefügten Anlagen erhalten Sie in den kommenden Tagen über Ihre Kinder noch einmal in Papierform.

NEU: Elternbrief zum Schulbetrieb ab 03.05.2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
wir freuen uns, dass der Inzidenzwert im Kreis Segeberg nun wieder unter 100 liegt. Gestern Abend hat das Gesundheitsamt die Lage im Kreis Segeberg neu bewertet.

So können wir ab Montag, 03.05.2021, mit den Klassen 1-6 in den Präsenzunterricht übergehen und mit den Klassen 7-9 in den Wechselunterricht starten.

Im Wechselunterricht der Klassen 7-9 beginnen wir am Montag mit den Gruppen 1 (A), in der darauffolgenden Woche erscheinen dann die Gruppen 2 (B). Der Unterricht findet regulär nach Stundenplan statt. Die Stundenpläne und die Gruppeneinteilungen werden durch die Klassenlehrer bekanntgegeben.

Die Abschlussklassen haben weiterhin vollständig Präsenzunterricht.

Es gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen der medizinischen Mund- und Nasenbedeckungen, das Abstandsgebot und unser Corona-Wege-und-Schulhofkonzept. Zu Stundenbeginn holen die Fach- und Klassenlehrkräfte die Klassen von ihren Schulhöfen ab.

[…]

Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung des Schuljahres 2020/21

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
im Zuge der Corona-Pandemie hat das Ministerium für Bildung des Landes Schleswig-Holstein beschlossen, dass die Schülerinnen und Schüler des aktuellen Jahrgangs 2020/21 das Schuljahr freiwillig wiederholen können. Dieses Jahr gilt formal nicht als Wiederholungsjahr und ist nicht unmittelbar an das Notenbild geknüpft. Sollten sie also in Absprache mit ihrem Kind zu der Einschätzung gelangen, dass die Bildungslücke im Laufe des Schuljahres so groß geworden ist, dass eine Wiederholung des Schuljahres von Vorteil ist, steht Ihnen diese Möglichkeit zur Verfügung.
Sollten Sie diese Möglichkeit in Betracht ziehen, können Sie sich gern durch die Schule beraten lassen, bitte wenden Sie sich zeitnah an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer. Bitte suchen Sie das Gespräch.

[…]

Ab Montag (19.04.) Distanzlernen für alle Jahrgänge

Im Kreis Segeberg bleiben am Montag die meisten Klassenräume leer. Wegen der „Notbremse“ gilt für alle Jahrgänge das Distanzlernen. Ausnahmen gibt es für Abschlussklassen und die Notbetreuung (Jg.1-6).
Mit einer Inzidenz über 100 gilt weiterhin die „Notbremse“ verkündete Bildungsministerin Karin Prien am Mittwochnachmittag.

Corona-Reaktionsplan: schleswig-holstein.de – Coronavirus – Schulen&Hochschulen – Weiterentwickelter Corona-Reaktionsplan für Schulen (schleswig-holstein.de)

Hinweis: Einführung verpflichtenden Selbsttests nach den Osterferien

Zum Nachweis eines negativen Testergebnisses stehen folgende drei Möglichkeiten zur Verfügung:
 Durchführung einer zweimal wöchentlichen Selbsttestung in der Schule (in der Regel montags und donnerstags).

 Vorlage einer Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test, z. B. im Bürgertestzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke. Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden (in der Regel montags und donnerstags).
 Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld. Dieser Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden (in der Regel montags und donnerstags).

Für zwei Personengruppen gibt es Ausnahmen von der Testpflicht:
 Schülerinnen und Schüler, die sich derzeit in den Abschlussprüfungen befinden, sind weiterhin von der Testpflicht ausgenommen. Hier gilt weiterhin die Regelung, dass im Vorfeld jeder Prüfung ein Testangebot in Schule unterbreitet wird.
 Kinder und Jugendliche mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf, die auf Grund einer schwerwiegenden körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Selbsttest eigenständig in Schule durchzuführen, sind von der Testpflicht solange befreit, bis Schulen Einzeltests zur Mitnahme nach Hause ausreichen können und der Test dann im häuslichen Umfeld durchgeführt und im Rahmen der qualifizierten Selbstauskunft bescheinigt werden kann. Dies wird nach aktuellem Stand frühestens in der 18. Kalenderwoche der Fall sein. Ungeachtet dessen sollen auch diese Schülerinnen und Schüler soweit möglich eine Testung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten durchführen.

Schulen-Coronaverordnung – SchulencoronaVO:

schleswig-holstein.de – Coronavirus – Schleswig-Holstein – Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) Landesverordnung über besondere Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 an Schulen (Schulen-Coronaverordnung – SchulencoronaVO) (schleswig-holstein.de)

Schulstart nach den Osterferien in Schleswig-Holstein

An alle Eltern schulpflichtiger Kinder und schulpflichtigen Erwachsenen in Schleswig-Holstein

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, seit über einem Jahr stellt die Coronapandemie unseren Alltag auf den Kopf. Auch wenn wir in Schleswig-Holstein bisher verhältnismäßig gut durch die Krise gekommen sind, auch an unseren Schulen, ist nichts wie es war und wie wir es uns gemeinsam wünschen. Die bis dahin selbstverständliche Gewissheit, nach der alle Kinder und Jugendlichen zuverlässig täglich in die Schule gehen, greift seither nicht mehr. […]

Siehe auch:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/Testen/wirtesten.html#doc249dd95c-e5aa-4d00-a6ea-f5cbb7b4179abodyText2

Aktuelle Schulöffnungen:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/tabelle_schuloeffnungen_20_21.html