Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung des Schuljahres 2020/21

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
im Zuge der Corona-Pandemie hat das Ministerium für Bildung des Landes Schleswig-Holstein beschlossen, dass die Schülerinnen und Schüler des aktuellen Jahrgangs 2020/21 das Schuljahr freiwillig wiederholen können. Dieses Jahr gilt formal nicht als Wiederholungsjahr und ist nicht unmittelbar an das Notenbild geknüpft. Sollten sie also in Absprache mit ihrem Kind zu der Einschätzung gelangen, dass die Bildungslücke im Laufe des Schuljahres so groß geworden ist, dass eine Wiederholung des Schuljahres von Vorteil ist, steht Ihnen diese Möglichkeit zur Verfügung.
Sollten Sie diese Möglichkeit in Betracht ziehen, können Sie sich gern durch die Schule beraten lassen, bitte wenden Sie sich zeitnah an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer. Bitte suchen Sie das Gespräch.

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