Ab Montag (19.04.) Distanzlernen für alle Jahrgänge

Im Kreis Segeberg bleiben am Montag die meisten Klassenräume leer. Wegen der „Notbremse“ gilt für alle Jahrgänge das Distanzlernen. Ausnahmen gibt es für Abschlussklassen und die Notbetreuung (Jg.1-6).
Mit einer Inzidenz über 100 gilt weiterhin die „Notbremse“ verkündete Bildungsministerin Karin Prien am Mittwochnachmittag.

Corona-Reaktionsplan: schleswig-holstein.de – Coronavirus – Schulen&Hochschulen – Weiterentwickelter Corona-Reaktionsplan für Schulen (schleswig-holstein.de)

Hinweis: Einführung verpflichtenden Selbsttests nach den Osterferien

Zum Nachweis eines negativen Testergebnisses stehen folgende drei Möglichkeiten zur Verfügung:
 Durchführung einer zweimal wöchentlichen Selbsttestung in der Schule (in der Regel montags und donnerstags).

 Vorlage einer Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test, z. B. im Bürgertestzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke. Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden (in der Regel montags und donnerstags).
 Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld. Dieser Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden (in der Regel montags und donnerstags).

Für zwei Personengruppen gibt es Ausnahmen von der Testpflicht:
 Schülerinnen und Schüler, die sich derzeit in den Abschlussprüfungen befinden, sind weiterhin von der Testpflicht ausgenommen. Hier gilt weiterhin die Regelung, dass im Vorfeld jeder Prüfung ein Testangebot in Schule unterbreitet wird.
 Kinder und Jugendliche mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf, die auf Grund einer schwerwiegenden körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Selbsttest eigenständig in Schule durchzuführen, sind von der Testpflicht solange befreit, bis Schulen Einzeltests zur Mitnahme nach Hause ausreichen können und der Test dann im häuslichen Umfeld durchgeführt und im Rahmen der qualifizierten Selbstauskunft bescheinigt werden kann. Dies wird nach aktuellem Stand frühestens in der 18. Kalenderwoche der Fall sein. Ungeachtet dessen sollen auch diese Schülerinnen und Schüler soweit möglich eine Testung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten durchführen.

Schulen-Coronaverordnung – SchulencoronaVO:

schleswig-holstein.de – Coronavirus – Schleswig-Holstein – Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) Landesverordnung über besondere Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 an Schulen (Schulen-Coronaverordnung – SchulencoronaVO) (schleswig-holstein.de)

Schulstart nach den Osterferien in Schleswig-Holstein

An alle Eltern schulpflichtiger Kinder und schulpflichtigen Erwachsenen in Schleswig-Holstein

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, seit über einem Jahr stellt die Coronapandemie unseren Alltag auf den Kopf. Auch wenn wir in Schleswig-Holstein bisher verhältnismäßig gut durch die Krise gekommen sind, auch an unseren Schulen, ist nichts wie es war und wie wir es uns gemeinsam wünschen. Die bis dahin selbstverständliche Gewissheit, nach der alle Kinder und Jugendlichen zuverlässig täglich in die Schule gehen, greift seither nicht mehr. […]

Siehe auch:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/Testen/wirtesten.html#doc249dd95c-e5aa-4d00-a6ea-f5cbb7b4179abodyText2

Aktuelle Schulöffnungen:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/tabelle_schuloeffnungen_20_21.html

„Die Bremer Stadtmusikanten“

„Die Bremer Stadtmusikanten“ zu Gast in der Sventana-Schule-Bornhöved, eine Musicalaufführung nach Spieltexten und Liedern von Peter Burkhard.


Es war schon eine Herausforderung, in der heutigen Zeit mit Schülerinnen und Schülern der vierten Jahrgangsstufe das Musical „Die Bremer Stadtmusikanten“ aufzuführen.
Insgesamt durften nur die beiden vierten Klassen in der großen Sporthalle der Sventana-Schule dabei sein, was vor allem die Eltern der Akteure sehr schade fanden. Doch für die elf Darstellerinnen und Darsteller war es nicht nur ein toller Erfolg, sondern auch wieder ein bisschen Schule, wie es sich die Kinder wünschen. Es wurde getanzt und geschauspielert, leider nur ganz wenig gesungen und am Ende auch viel gelacht und sich gefreut. Die Kinder konnten ihre Rollen überzeugend vortragen und mit ihren lustigen Kostümen und den Requisiten entstand ein lebendiges Märchen. Die Klassenkameraden fieberten als Zuschauer mit und sogen die Aufführung förmlich auf, war es doch auch für sie das erste Mal wieder alles fast so wie früher, als die Bremer Stadtmusikanten ohne Corona nach Bremen zogen.
Bettina Hennig
Fotos: Frauke Pape

Osterbrief

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
heute möchte ich Ihnen aktuelle Informationen aus der Sventana-Schule geben. Wir sind froh, dass wir das Schuljahr 2020/21 für unsere Abschlussklassen und die Schülerinnen der Klassen 1-6 in Präsenz durchführen können. Der Wechselunterricht in den letzten Wochen vor den Osterferien stellte alle Beteiligten vor eine neue Herausforderung, aber ich bin mir sicher, es war eine gute Entscheidung vor dem Hintergrund der pandemischen Entwicklung. Nun warten wir auf die Öffnung der Schule für alle Klassenstufen und würden uns freuen nach den Osterferien wieder alle Schülerinnen in der Schule begrüßen zu können.

[…]

Corona-Information

Inzidenzbedingte Änderungen im Schulbetrieb ab dem 29.03.2021
Auch am heutigen Tage hat die Landesregierung auf Basis der Empfehlungen der örtlichen Gesundheitsämter eine Einschätzung zum aktuellen Lagebild und eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen bezüglich des Abweichens von der Corona-Bekämpfungs-Verordnung im Bereich Schulen ab dem 29. März 2021 getroffen.

Kreisfreie Stadt Flensburg, Kreise Herzogtum Lauenburg, Segeberg und Pinneberg:
• Jahrgangsstufen 1 bis 6: Wechselunterricht
• Notbetreuung: für die Jahrgangsstufen 1 bis 6
• 7. bis Q1: Lernen in der Distanz
• Abschlussklassen: Präsenzangebote

Für die Zeit nach den Osterferien möchte ich Sie schon jetzt darüber informieren, dass der am Montag gefasste MPK-Beschluss, dass in Schule Tätige wie auch Schülerinnen und Schüler flächendeckend zweimal pro Woche ein Angebot zur Testung in der Schule erhalten sollen, Grundlage für die weiteren Planungen für die Zeit nach den Osterferien sind.