#wirtesten an Schulen

Seit der 12. Kalenderwoche können Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein sich einmal wöchentlich selbst testen. Für den ersten Teil der Kampagne #WIRTESTEN stehen jetzt ausreichend Tests bereit.

Präsenzunterricht ist das beste Mittel für Bildungsgerechtigkeit und gegen Lernrückstände und psychosoziale Folgen der Pandemie. Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen erfordert jedoch besondere Vorsichtsmaßnahmen“, betonte die Ministerin und mahnte ausdrücklich, Abstandhalten, Maske-Tragen, Hygieneregeln und Lüften seien nach wie vor oberstes Gebot. Hinzu komme ab Montag nun die Testpflicht. „Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Beschäftigte müssen ab dem 19. April zweimal wöchentlich einen Test an der Schule durchführen oder ein negatives Testergebnis nachweisen, das nicht älter als drei Tage sein darf“, so die Ministerin. Das sei die Voraussetzung dafür, dass die Schule betreten werden dürfe. Die Testpflicht sei ein weiterer Baustein, um so viele Präsenzangebote wie möglich machen zu können.

Nach den Osterferien Tests verbindlich

Dafür stellen wir an den Schulen für alle Personen zwei Tests pro Woche zur Verfügung“, erläuterte die Ministerin. In der Regel sollten die Tests in der Schule vorgenommen werden. Es gebe aber auch die Möglichkeit, den Test im Bürgertestzentrum, in einer Apotheke oder einer Arztpraxis machen zu lassen. Man könne sich außerdem zuhause testen. Dann müsste eine qualifizierte Selbstauskunft vorgelegt werden. „Mit dieser Möglichkeit möchten wir den Eltern entgegenkommen, die die Testpflicht zwar positiv beurteilen, gegenüber einer Testung in der Schule aber Bedenken haben“, so die Ministerin. Auch für Lehrkräfte werde die Möglichkeit geboten, die Selbsttests zuhause vorzunehmen und mit einer qualifizierten Selbstauskunft zu bestätigen. Die Ministerin wies jedoch darauf hin, dass derzeit noch keine Einzeltests für den häuslichen Gebrauch von den Schulen ausgegeben werden könnten.

Ausgenommen von der Testverpflichtung sind nach den Worten der Ministerin ausdrücklich die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten. Prien: „Sie sollen nicht durch ein möglicherweise unsicheres Schnelltestergebnis verunsichert werden. Das gilt insbesondere auch deshalb, weil es nicht möglich sein wird, nach einem positiven Ergebnis eines Selbsttests verlässlich rechtzeitig vor dem Prüfungstermin einen überprüfenden PCR-Test zu realisieren.

Ausgenommen sind auch Kinder und Jugendliche mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf, die auf Grund einer schwerwiegenden körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Selbsttest eigenständig durchzuführen. Sie sind so lange von der Testpflicht befreit, bis Schulen Einzeltests mit nach Hause geben können.

Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, dürften nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Sie erhielten stattdessen ein eingeschränktes Angebot im Distanzlernen, in etwa vergleichbar dem Angebot im Wechselunterricht, erläuterte die Ministerin und wies in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Möglichkeit hin, einen Antrag auf Beurlaubung von der Teilnahme am Präsenzunterricht zu stellen.

Auf die Schulen komme, so Prien weiter, mit der Aufgabe der regelmäßigen Organisation der Selbsttests erneut eine große Herausforderung zu, die eigentlich nicht zu den schulischen Kernaufgaben zählt. „Die Herausforderung anzunehmen lohnt sich aber: Wir haben mit der regelmäßig verpflichtenden Testung einen weiteren Baustein, um Schule für alle Beteiligten sicherer zu machen“, sagte die Ministerin.

Fragen und Antworten zu den Selbsttests werden in den nächsten Tagen ergänzt.

Siehe auch:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/Testen/wirtesten.html

Osterbrief

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
heute möchte ich Ihnen aktuelle Informationen aus der Sventana-Schule geben. Wir sind froh, dass wir das Schuljahr 2020/21 für unsere Abschlussklassen und die Schülerinnen der Klassen 1-6 in Präsenz durchführen können. Der Wechselunterricht in den letzten Wochen vor den Osterferien stellte alle Beteiligten vor eine neue Herausforderung, aber ich bin mir sicher, es war eine gute Entscheidung vor dem Hintergrund der pandemischen Entwicklung. Nun warten wir auf die Öffnung der Schule für alle Klassenstufen und würden uns freuen nach den Osterferien wieder alle Schülerinnen in der Schule begrüßen zu können.

[…]

Corona-Information

Inzidenzbedingte Änderungen im Schulbetrieb ab dem 29.03.2021
Auch am heutigen Tage hat die Landesregierung auf Basis der Empfehlungen der örtlichen Gesundheitsämter eine Einschätzung zum aktuellen Lagebild und eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen bezüglich des Abweichens von der Corona-Bekämpfungs-Verordnung im Bereich Schulen ab dem 29. März 2021 getroffen.

Kreisfreie Stadt Flensburg, Kreise Herzogtum Lauenburg, Segeberg und Pinneberg:
• Jahrgangsstufen 1 bis 6: Wechselunterricht
• Notbetreuung: für die Jahrgangsstufen 1 bis 6
• 7. bis Q1: Lernen in der Distanz
• Abschlussklassen: Präsenzangebote

Für die Zeit nach den Osterferien möchte ich Sie schon jetzt darüber informieren, dass der am Montag gefasste MPK-Beschluss, dass in Schule Tätige wie auch Schülerinnen und Schüler flächendeckend zweimal pro Woche ein Angebot zur Testung in der Schule erhalten sollen, Grundlage für die weiteren Planungen für die Zeit nach den Osterferien sind.

Corona-Testangebot für alle Schüler*innen

Liebe Eltern und Sorgeberechtigten, liebe Schüler*innen,

wie Sie sicherlich bereits aus der Presse erfahren haben, wird allen Schüler*innen ab Montag, 22. März 2021, ein einmal wöchentliches Selbsttestangebot zur Verfügung gestellt die Abschlussklassenschüler*innen erhalten die Möglichkeit sich dreimal vor den Abschlussprüfungen testen zu lassen. Das Selbsttestangebot ist ein weiterer Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und soll damit für mehr Sicherheit für den Unterrichtsbetrieb sorgen.

Die Landesregierung hat den SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test der Firma Roche beschafft. Dabei handelt es sich um Tests zur Eigenanwendung durch die Schüler*innen. Ein Anwendungsvideo des Selbsttests finden Sie auf der Seite des Herstellers:

https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/#anchor-handhabung.

Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen Eltern eine Einverständniserklärung zur Durchführung des Selbsttests sowie eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten unterzeichnen. Volljährige Schüler*innen müssen nur die Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung unterzeichnen. Das entsprechende Formular mit den dazugehörigen Informationsunterlagen finden Sie diesem Schreiben als Anlage beigefügt.

Das Testangebot ist freiwillig. Sollte eine Schülerin oder ein Schüler das Testangebot nicht in Anspruch nehmen, so ergeben sich daraus keine Konsequenzen.

Ablauf der Testung an unser Schule:

  • Es können nur Schüler*innen an Selbsttests teilnehmen, für die eine gültige Einverständnis- und Einwilligungserklärung vorliegt.
  • Die Selbsttests werden montags, mittwochs und donnerstags ab 13.00 Uhr in der Lobby unserer Aula angeboten.
  • Während der Testung ist sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen Schüler*innen zu achten. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden.
  • Die Selbsttests führen die Schüler*innen unter Aufsicht von unserem schulischen Personal selbst durch.
  • Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer COVID-19-Erkrankung. Es wird allerdings schulintern als Verdachtsfall eingestuft und die betroffene Person muss unverzüglich abgeholt und einem Arzt zum PCR Test vorgestellt werden (siehe Anlage „Verhalten bei einem positiven Testergebnis“)
  • Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Kohorte in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schüler*innen mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen. Auch Schüler*innen ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.

Aufgrund der in der kommenden Woche stattfindenden Abschlussprüfungen beginnen die Selbsttestungen für alle Schüler*innen ab Freitag, dem 26.03.21, 13.00 Uhr.

Die Abschlussschüler*innen können sich bereits am Montag, den 22.03.21, am Donnerstag, den 25.03.21 und am Freitag, den 26.03.2021 ab 13.00 Uhr testen lassen.

Die Ihnen mit dieser Schulinformation zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie weitere Informationen zum Thema Teststrategie für Schüler*innen werden in den kommenden Tagen auch auf der Homepage der Landesregierung unter: www.schleswig-holstein.de/wirtesten und unserer Schulhomepage unter: www.sventana-schule.de  zu finden sein.

Aktuelle Lage ab dem 22.03.2021

Am 17. März 2021 hat die Landesregierung auf Basis der Empfehlungen der örtlichen Gesundheitsämter eine Einschätzung zum aktuellen Lagebild und eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen bezüglich des Abweichens von der Corona-Bekämpfungs-Verordnung im Bereich Schulen ab dem 22. März 2021 getroffen. Wie bereits in der letzten Woche wurde die Entscheidung getroffen, den Empfehlungen der Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte zu folgen und so zu verfahren, wie von diesen vorgeschlagen.

[…]

Kreis Segeberg:

  1. Jahrgangsstufen 1 bis 6: Wechselunterricht.
  2. Notbetreuung: für die Jahrgangsstufen 1 bis 6
  3. 7. bis Q1: Lernen in der Distanz
  4. Abschlussklassen: Präsenzangebote