Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
das Bildungsministerium hat gestern gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium über die nächsten Öffnungsschritte für den Bereich Kita und Schule ab dem 1. März 2021 beraten. Die Regelungen sehen wie folgt aus:
In den kreisfreien Städten Kiel und Neumünster und in den Kreisen Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Segeberg, Steinburg und Stormarn sowie auf der Insel Helgoland bleiben die aktuellen Regelungen des Präsenzunterrichts für die Jahrgangsstufen 1 – 4, die Notbetreuung der Jahrgangsstufen 5-6 sowie das Präsenzangebot an Abschlussklassen bestehen. …
Auch weiterhin gilt für Eltern und Erziehungsberechtigte die Möglichkeit der erleichterten Beurlaubung, um der besonderen Situation vieler Familien Rechnung zu tragen. Die Eltern erklären den Antrag auf Beurlaubung schriftlich oder per E-Mail. Die Beurlaubung gilt dann als genehmigt. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Es gilt weiterhin das verpflichtende Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung für alle an Schule Tätigen sowie für Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Inzidenzwert. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 8. März 2021 und findet sich unter folgendem Link:
schleswig-holstein.de – Coronavirus – Schleswig-Holstein – Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung über besondere Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 an Schulen (Schulen-Coronaverordnung – SchulencoronaVO) (schleswig-holstein.de)
Aktuelle Schnupfenplan Grundschule/Kita:
Schnupfenplan (schleswig-holstein.de)