Ab Montag (19.04.) Distanzlernen für alle Jahrgänge

Im Kreis Segeberg bleiben am Montag die meisten Klassenräume leer. Wegen der „Notbremse“ gilt für alle Jahrgänge das Distanzlernen. Ausnahmen gibt es für Abschlussklassen und die Notbetreuung (Jg.1-6).
Mit einer Inzidenz über 100 gilt weiterhin die „Notbremse“ verkündete Bildungsministerin Karin Prien am Mittwochnachmittag.

Corona-Reaktionsplan: schleswig-holstein.de – Coronavirus – Schulen&Hochschulen – Weiterentwickelter Corona-Reaktionsplan für Schulen (schleswig-holstein.de)

Hinweis: Einführung verpflichtenden Selbsttests nach den Osterferien

Zum Nachweis eines negativen Testergebnisses stehen folgende drei Möglichkeiten zur Verfügung:
 Durchführung einer zweimal wöchentlichen Selbsttestung in der Schule (in der Regel montags und donnerstags).

 Vorlage einer Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test, z. B. im Bürgertestzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke. Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden (in der Regel montags und donnerstags).
 Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld. Dieser Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden (in der Regel montags und donnerstags).

Für zwei Personengruppen gibt es Ausnahmen von der Testpflicht:
 Schülerinnen und Schüler, die sich derzeit in den Abschlussprüfungen befinden, sind weiterhin von der Testpflicht ausgenommen. Hier gilt weiterhin die Regelung, dass im Vorfeld jeder Prüfung ein Testangebot in Schule unterbreitet wird.
 Kinder und Jugendliche mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf, die auf Grund einer schwerwiegenden körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Selbsttest eigenständig in Schule durchzuführen, sind von der Testpflicht solange befreit, bis Schulen Einzeltests zur Mitnahme nach Hause ausreichen können und der Test dann im häuslichen Umfeld durchgeführt und im Rahmen der qualifizierten Selbstauskunft bescheinigt werden kann. Dies wird nach aktuellem Stand frühestens in der 18. Kalenderwoche der Fall sein. Ungeachtet dessen sollen auch diese Schülerinnen und Schüler soweit möglich eine Testung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten durchführen.

Schulen-Coronaverordnung – SchulencoronaVO:

schleswig-holstein.de – Coronavirus – Schleswig-Holstein – Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) Landesverordnung über besondere Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 an Schulen (Schulen-Coronaverordnung – SchulencoronaVO) (schleswig-holstein.de)

Schulstart nach den Osterferien in Schleswig-Holstein

An alle Eltern schulpflichtiger Kinder und schulpflichtigen Erwachsenen in Schleswig-Holstein

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, seit über einem Jahr stellt die Coronapandemie unseren Alltag auf den Kopf. Auch wenn wir in Schleswig-Holstein bisher verhältnismäßig gut durch die Krise gekommen sind, auch an unseren Schulen, ist nichts wie es war und wie wir es uns gemeinsam wünschen. Die bis dahin selbstverständliche Gewissheit, nach der alle Kinder und Jugendlichen zuverlässig täglich in die Schule gehen, greift seither nicht mehr. […]

Siehe auch:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/Testen/wirtesten.html#doc249dd95c-e5aa-4d00-a6ea-f5cbb7b4179abodyText2

Aktuelle Schulöffnungen:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/tabelle_schuloeffnungen_20_21.html

#wirtesten an Schulen

Seit der 12. Kalenderwoche können Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein sich einmal wöchentlich selbst testen. Für den ersten Teil der Kampagne #WIRTESTEN stehen jetzt ausreichend Tests bereit.

Präsenzunterricht ist das beste Mittel für Bildungsgerechtigkeit und gegen Lernrückstände und psychosoziale Folgen der Pandemie. Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen erfordert jedoch besondere Vorsichtsmaßnahmen“, betonte die Ministerin und mahnte ausdrücklich, Abstandhalten, Maske-Tragen, Hygieneregeln und Lüften seien nach wie vor oberstes Gebot. Hinzu komme ab Montag nun die Testpflicht. „Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Beschäftigte müssen ab dem 19. April zweimal wöchentlich einen Test an der Schule durchführen oder ein negatives Testergebnis nachweisen, das nicht älter als drei Tage sein darf“, so die Ministerin. Das sei die Voraussetzung dafür, dass die Schule betreten werden dürfe. Die Testpflicht sei ein weiterer Baustein, um so viele Präsenzangebote wie möglich machen zu können.

Nach den Osterferien Tests verbindlich

Dafür stellen wir an den Schulen für alle Personen zwei Tests pro Woche zur Verfügung“, erläuterte die Ministerin. In der Regel sollten die Tests in der Schule vorgenommen werden. Es gebe aber auch die Möglichkeit, den Test im Bürgertestzentrum, in einer Apotheke oder einer Arztpraxis machen zu lassen. Man könne sich außerdem zuhause testen. Dann müsste eine qualifizierte Selbstauskunft vorgelegt werden. „Mit dieser Möglichkeit möchten wir den Eltern entgegenkommen, die die Testpflicht zwar positiv beurteilen, gegenüber einer Testung in der Schule aber Bedenken haben“, so die Ministerin. Auch für Lehrkräfte werde die Möglichkeit geboten, die Selbsttests zuhause vorzunehmen und mit einer qualifizierten Selbstauskunft zu bestätigen. Die Ministerin wies jedoch darauf hin, dass derzeit noch keine Einzeltests für den häuslichen Gebrauch von den Schulen ausgegeben werden könnten.

Ausgenommen von der Testverpflichtung sind nach den Worten der Ministerin ausdrücklich die Prüfungskandidatinnen und -kandidaten. Prien: „Sie sollen nicht durch ein möglicherweise unsicheres Schnelltestergebnis verunsichert werden. Das gilt insbesondere auch deshalb, weil es nicht möglich sein wird, nach einem positiven Ergebnis eines Selbsttests verlässlich rechtzeitig vor dem Prüfungstermin einen überprüfenden PCR-Test zu realisieren.

Ausgenommen sind auch Kinder und Jugendliche mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf, die auf Grund einer schwerwiegenden körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Selbsttest eigenständig durchzuführen. Sie sind so lange von der Testpflicht befreit, bis Schulen Einzeltests mit nach Hause geben können.

Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, dürften nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Sie erhielten stattdessen ein eingeschränktes Angebot im Distanzlernen, in etwa vergleichbar dem Angebot im Wechselunterricht, erläuterte die Ministerin und wies in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Möglichkeit hin, einen Antrag auf Beurlaubung von der Teilnahme am Präsenzunterricht zu stellen.

Auf die Schulen komme, so Prien weiter, mit der Aufgabe der regelmäßigen Organisation der Selbsttests erneut eine große Herausforderung zu, die eigentlich nicht zu den schulischen Kernaufgaben zählt. „Die Herausforderung anzunehmen lohnt sich aber: Wir haben mit der regelmäßig verpflichtenden Testung einen weiteren Baustein, um Schule für alle Beteiligten sicherer zu machen“, sagte die Ministerin.

Fragen und Antworten zu den Selbsttests werden in den nächsten Tagen ergänzt.

Siehe auch:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/Testen/wirtesten.html

Osterbrief

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
heute möchte ich Ihnen aktuelle Informationen aus der Sventana-Schule geben. Wir sind froh, dass wir das Schuljahr 2020/21 für unsere Abschlussklassen und die Schülerinnen der Klassen 1-6 in Präsenz durchführen können. Der Wechselunterricht in den letzten Wochen vor den Osterferien stellte alle Beteiligten vor eine neue Herausforderung, aber ich bin mir sicher, es war eine gute Entscheidung vor dem Hintergrund der pandemischen Entwicklung. Nun warten wir auf die Öffnung der Schule für alle Klassenstufen und würden uns freuen nach den Osterferien wieder alle Schülerinnen in der Schule begrüßen zu können.

[…]

Corona-Information

Inzidenzbedingte Änderungen im Schulbetrieb ab dem 29.03.2021
Auch am heutigen Tage hat die Landesregierung auf Basis der Empfehlungen der örtlichen Gesundheitsämter eine Einschätzung zum aktuellen Lagebild und eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen bezüglich des Abweichens von der Corona-Bekämpfungs-Verordnung im Bereich Schulen ab dem 29. März 2021 getroffen.

Kreisfreie Stadt Flensburg, Kreise Herzogtum Lauenburg, Segeberg und Pinneberg:
• Jahrgangsstufen 1 bis 6: Wechselunterricht
• Notbetreuung: für die Jahrgangsstufen 1 bis 6
• 7. bis Q1: Lernen in der Distanz
• Abschlussklassen: Präsenzangebote

Für die Zeit nach den Osterferien möchte ich Sie schon jetzt darüber informieren, dass der am Montag gefasste MPK-Beschluss, dass in Schule Tätige wie auch Schülerinnen und Schüler flächendeckend zweimal pro Woche ein Angebot zur Testung in der Schule erhalten sollen, Grundlage für die weiteren Planungen für die Zeit nach den Osterferien sind.